
Auch wenn sich bei der Bundeswehr vieles geändert hat: Die Musterung gibt es nach wie vor. Nur in anderer Form als früher.
Seit die Wehrpflicht ausgesetzt ist, gibt es auch die Musterung in der früheren Form nicht mehr. Doch der Begriff ist geblieben. Denn ein Baustein im Einstellungstest der Bundeswehr ist die Eignungsuntersuchung – und diese ärztliche Untersuchung ist im Kern das, was vorher die Musterung war. Wir erklären die Abläufe und ordnen das mögliche Ergebnis ein.
Bundeswehr Test für die Eignung
Der medizinische Check im Rahmen des Auswahlverfahrens bei der Bundeswehr löst oft Unsicherheit aus: Was wird geprüft? Kann man durchfallen? Wie wirkt sich das Ergebnis auf die eigenen beruflichen Möglichkeiten bei der Truppe aus?
Die Musterung ist keine willkürliche Beurteilung, sondern eine strukturierte Eignungsfeststellung mit klaren Vorgaben. Sie führt auch nicht zu einem endgültigen Ja oder Nein, sondern fließt ins Gesamtprofil ein. Wenn du verstehst, was warum geprüft wird, kannst du wesentlich beruhigter in die ärztliche Untersuchung gehen.
Was ist die Musterung bei der Bundeswehr?
Als die Wehrpflicht galt, bedeutete Musterung: Jeder junge Mann musste um seinen 18. Geburtstag herum zur Musterung im zuständigen Kreiswehrersatzamt erscheinen. Dort wurde entschieden, ob er wehrdiensttauglich und wofür er verwendungsfähig ist. Auch mögliche Ausnahmen wurden festgelegt.
In dieser Form gibt es die Musterung nicht mehr, denn der Wehrdienst ist freiwillig. An ihre Stelle ist die Eignungsuntersuchung getreten. Die ärztliche Untersuchung gehört zum Auswahlverfahren und soll deine körperliche und gesundheitliche Eignung feststellen. Wichtig dabei ist:
- Das Ziel der Musterung ist nicht, Bewerber/-innen rigoros auszusortieren.
- Die Eignungsuntersuchung soll sicherstellen, dass du
- gesund und belastbar bist,
- die Anforderungen des Dienstalltags körperlich bewältigen kannst und
- in einer Verwendung eingesetzt wirst, die zu deinen körperlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen passt.
Rückkehr der Musterung: Was gilt künftig?
Angesichts der veränderten Sicherheitslage und der damit verbundenen notwendigen Aufstockung der Bundeswehr hat die Bundesregierung nach langen Debatten ein Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes auf den Weg gebracht. Es besagt:
- Die Wehrpflicht wird (zunächst) nicht wieder eingeführt.
- Alle 18-Jährigen bekommen ab 2026 einen Fragebogen. Männer müssen den Fragebogen ausfüllen, Frauen können es auf freiwilliger Basis tun.
- Junge Männer (ab Jahrgang 2008) werden ab Mitte 2027 wieder zur Musterung einbestellt. Die Teilnahme an der Musterung ist Pflicht, der Wehrdienst bleibt aber freiwillig.
Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, um die anvisierte Personalstärke zu erreichen, oder bei einer Verschlechterung der verteidigungspolitischen Lage sieht das Gesetz eine sogenannte Bedarfswehrpflicht vor. Ihre Umsetzung müsste aber in einem weiteren Gesetz geregelt werden.
Auswahlverfahren, Einstellungstest, Musterung – was ist was?
Es gibt verschiedene Begriffe, die oft durcheinandergeraten:
- Auswahlverfahren → Bezeichnung für den gesamten Prozess von der Bewerbung bis zur Entscheidung
- Einstellungstest/Eignungstest → Verfahren bei der Auswahl von Bewerber/-innen mit mehreren Bausteinen wie Computertests, Sporttest und Vorstellungsgespräch; manchmal ist mit dem (schriftlichen) Einstellungstest auch nur der CAT-Test gemeint
- Musterung/Eignungsuntersuchung → Überprüfung der gesundheitlichen und körperlichen Eignung unter medizinischen Gesichtspunkten
Wie läuft die Eignungsuntersuchung ab?
Um deine körperliche und gesundheitliche Eignung für den Dienst und einzelne Verwendungen beurteilen zu können, werden bei der ärztlichen Untersuchung verschiedene Tests und Messungen durchgeführt. Dazu gehören unter anderem:
- Körpergröße, Gewicht, BMI und WHtR
- Blutdruck und Puls
- Hör- und Sehvermögen
- Lungenfunktion
- Urinprobe (für Labor und Drogentest)
- allgemeinärztlicher Check (Körperhaltung, Beweglichkeit, Reflexe, Koordination, Zahngesundheit, sichtbare Auffälligkeiten)
- Arztgespräch (bisherige Krankengeschichte, Allergien, Impfstatus, Lebensstil)
Die Bewertung erfolgt auf Basis der „Allgemeinen Vorgaben zur Durchführung der wehrmedizinischen Begutachtung A1-831/0-4000“. Die Richtlinien definieren, welche Anforderungen erfüllt sein müssen und wie Gesundheitsstörungen zu werten sind.
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Was bedeuten die Tauglichkeits- und Verwendungsgrade?
Die Musterung führt dazu, dass du in einen Tauglichkeitsgrad eingestuft wirst. Dieser beschreibt, ob du wehrdienstfähig bist. Liegt Wehrdienstfähigkeit vor, wird noch zwischen verschiedenen Graden der Verwendungsfähigkeit unterschieden:
- wehrdienstfähig →
- T1 = voll verwendungsfähig → Es gibt weder relevante Gesundheitsstörungen noch Verwendungsausschlüsse.
- T2 = verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten → Einzelne Verwendungen sind ausgeschlossen, weil gewisse Anforderungen nicht erfüllt sind oder leichte Gesundheitsstörungen vorliegen.
- T3 = verwendungsfähig mit Einschränkung in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten → Die Verwendbarkeit ist deutlich eingeschränkt. Zulässig ist T3 für freiwillig Wehrdienstleistende.
- vorübergehend nicht wehrdienstfähig → T4 = Wegen einer vorliegenden Gesundheitsstörung kann der Gesundheitszustand noch nicht abschließend bewertet werden, eine Besserung ist aber wahrscheinlich.
- nicht wehrdienstfähig → T5 = Eine schwerwiegende Störung liegt vor und eine Besserung ist nicht zu erwarten.
Was kannst du als Vorbereitung auf die Musterung tun?
Für den Computertest, den Sporttest oder das Vorstellungsgespräch kannst du gezielt trainieren. Auf die ärztliche Untersuchung hingegen kannst du dich nur bedingt vorbereiten. Schließlich lassen sich die körperliche Verfassung und der Gesundheitszustand auf die Schnelle kaum ändern. Trotzdem solltest du nicht komplett untätig bleiben:
- Stelle alle ärztlichen Berichte, Facharztbefunde und sonstigen medizinischen Unterlagen sorgfältig zusammen und bringe sie mit. Bei Unklarheiten können sie berücksichtigt werden.
- Bleibe bei der Untersuchung sachlich und mache ehrliche Angaben.
- Erscheine fit und ausgeschlafen zum Termin.
FAQ zur Musterung bei der Bundeswehr
Ist die ärztliche Untersuchung verpflichtend?
Ja. Die Eignungsuntersuchung ist ein fester Bestandteil des Einstellungstests und die Feststellung der Diensttauglichkeit ist eine Voraussetzung dafür, dass du in eine militärische Laufbahn eingestellt werden kannst.
Werde ich schon wegen Kleinigkeiten untauglich gemustert?
Nein! Gesundheitsstörungen werden immer nach ihrer Relevanz für die Dienst- und Verwendungsfähigkeit beurteilt. Eine Brille, leichtes Übergewicht oder frühere Verletzungen zum Beispiel führen nicht gleich zum Ausschluss.
Viele Bewerber/-innen können an verschiedensten Stellen eingesetzt werden, obwohl einzelne Verwendungen bei ihnen ausgeschlossen sind. Zumal nicht nur das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung, sondern immer das Gesamtbild des ganzen Einstellungstests zählt.
Was passiert bei einem schlechten Untersuchungsergebnis?
Das hängt vom Untersuchungsergebnis ab:
- Bist du vorübergehend nicht wehrdienstfähig, fällt die Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt.
- Scheidest du für deine Wunschverwendung aus, können andere Verwendungen trotzdem möglich sein.
- Fehlt dir die Eignung für eine militärische Laufbahn, kannst du im zivilen Bereich tätig werden.
Die Bundeswehr prüft bei einer erfolgreichen Testteilnahme, welche beruflichen Möglichkeiten zu dir passen.
Muss ich sportlich topfit sein?
Als Soldat/-in musst du körperlich fit, belastbar und gesund sein. Ebenso solltest du gerne Sport treiben. Aber niemand erwartet das Leistungsniveau eines Spitzensportlers – eine solide Grundfitness genügt.
Schreibt die Bundeswehr mir eine Verwendung vor?
Anhand der Ergebnisse vom ganzen Einstellungstest schlägt dir der Einplaner mögliche Verwendungen vor, die zu deinem Profil passen. Du entscheidest aber, ob du das Angebot annimmst.
Kann ich die Musterung wiederholen?
Die ärztliche Untersuchung als Baustein im Einstellungstest wird zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt, wenn der Bundeswehrarzt dich T4 (vorübergehend nicht wehrdienstfähig) eingestuft hat. Ansonsten finden bei Dienstantritt und während der Dienstzeit medizinische Checks statt.
Hat sich herausgestellt, dass du nicht wehrdienstfähig (T5) bist, kannst du nur die Eignungsuntersuchung nicht wiederholen. Je nach Grund für die Ausmusterung ist aber eventuell eine erneute Bewerbung möglich.
Fazit
Die ärztliche Untersuchung ist keine Prüfung, die du bestehst oder nicht bestehst, sondern eine Einordnung deiner gesundheitlichen und körperlichen Eignung. Sie basiert auf klaren Richtlinien. Wenn du dir vor Augen führst, dass es bei der Musterung um Sicherheit, Belastbarkeit und passende Verwendungen geht, denen du langfristig gewachsen bist, verliert der Check seinen Schrecken.
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