
Bei einem positiven Drogenscreening sieht es schlecht für Dich aus.
Das Auswahlverfahren der Bundeswehr gliedert sich in mehrere Abschnitte. Ein Computertest und ein Sporttest gehören genauso zum Einstellungstest wie ein Vorstellungsgespräch. Je nach Laufbahn und Beruf können noch ein Assessment-Center oder eine praktische Prüfung dazukommen.
Und dann gibt es da noch die ärztliche Untersuchung. Sie nimmt sich in einem umfassenden Check Deine körperliche und Deine psychische Gesundheit vor. Ein Bestandteil der ärztlichen Untersuchung ist der Drogentest. Und alles, was Du dazu wissen musst, erfährst Du in diesem Beitrag.
Auswahltest der Bundeswehr online vorbereiten
Der Beruf als Soldatin oder Soldat stellt hohe Anforderungen an Dich – und das mit Blick auf Dein Wissen und Können genauso wie körperlich und psychisch. Deshalb brauchst Du nicht nur Qualifikationen. Du solltest zwar etwas im Köpfchen haben. Aber den Soldatenberuf lernst Du im Zuge Deiner militärischen Ausbildung. Je nach Laufbahn und Verwendung erlernst Du zusätzlich dazu auch gleich noch einen zweiten – zivilen oder akademischen – Beruf.
Doch was Du auf jeden Fall mitbringen musst, sind eine starke Persönlichkeit, eine gute Gesundheit und eine ordentliche körperliche Verfassung. All das macht die notwendige Eignung aus. Und wie es damit aussieht, zeigt sich beim Einstellungstest. So geht es beim Sporttest zum Beispiel um Deine Fitness. Beim Vorstellungsgespräch stehen Deine Motivation und Deine Persönlichkeit im Mittelpunkt.
Die ärztliche Untersuchung wiederum bringt ans Licht, ob und wie gesund Du bist. Dazu führt der medizinische Dienst verschiedene Untersuchungen durch. Im Ergebnis stellt er dann fest, ob Du diensttauglich bist und ob es irgendwelche Einschränkungen gibt. Dabei gibst Du im Rahmen der ärztlichen Untersuchung auch eine Urinprobe ab. Diese wird unter anderem für einen Drogentest verwendet. Gerade der Bundeswehr Einstellungstest Drogentest wirft aber regelmäßig Fragen auf. Und führt immer wieder zu Diskussionen. Wir haben deshalb alle wichtigen Informationen zu diesem Thema für Dich zusammengestellt.
Führt die Bundeswehr bei Bewerbern überhaupt einen Drogentest durch?
Wenn Du online recherchierst, wirst Du – vor allem in älteren Beiträgen – manchmal auf die Information stoßen, dass die Bundeswehr keinen Drogentest macht. Oder dass der ärztliche Dienst bei Bewerbern bestenfalls stichprobenartig Drogentests durchführt. Stattdessen würde er den Urintest vor allem verwenden, um bestimmte Werte zu ermitteln, die auf Krankheiten wie Diabetes, Hepatitis oder Gicht hinweisen.
In anderen Beiträgen ist zu lesen, dass sich die Drogentests auf Bewerber beschränken, die im Dienst Autos und andere Fahrzeuge führen oder mit Waffensystemen arbeiten werden. Manchmal gibt es auch den Hinweis, dass ein Drogentest überhaupt nur dann zulässig ist, wenn ein begründeter Verdacht auf Drogenkonsum besteht. Gibt es einen solchen Verdacht nicht, musst Du dem Drogentest ausdrücklich zustimmen – und kannst ihn jederzeit verweigern.
Ähnlich wie bei der Polizei und einigen anderen Arbeitgebern gehört auch bei der Bundeswehr ein Drogentest zur ärztlichen Untersuchung dazu. Und die Aussage, dass der Test nur bei Waffenträgern durchgeführt wird, ist allein schon deshalb Quatsch, weil jeder Soldat eine Waffe trägt. Ebenso wie jede Soldatin und jeder Soldat bei der allgemeinmilitärischen Grundausbildung – also in den ersten drei Monaten der Dienstzeit – eine Waffen- und Schießausbildung durchläuft. Und: Deine Einwilligung zur ärztlichen Untersuchung mit allen Teiluntersuchungen, die dazugehören und im Einzelfall notwendig sind, hast Du bereits erteilt. Nämlich in dem Moment, in dem Du Deine Bewerbung abgegeben hast.
Wie läuft der Drogentest beim Eignungstest ab?
Bei der Eignungsuntersuchung wird ein sogenannter Drogenschnelltest durchgeführt. Du gibst dazu eine Urinprobe ab. Diese Probe wird dann mit Teststreifen auf Rückstände von weichen und harten Drogen, aber auch von anderen Betäubungsmitteln und Medikamenten untersucht. Da es sich um einen Schnelltest handelt, liegen die Ergebnisse innerhalb weniger Minuten vor.
Sollte Dein Test positiv ausfallen, folgt ein zweites Drogenscreening. Führt auch dieser Test zu einem positiven Ergebnis, kann ein unabhängiges Labor eingeschaltet werden. Dieses Labor führt dann eine genaue Analyse durch.
Welche Vorgaben gelten beim Drogenscreening?
Die Richtlinien dafür, wie der ärztliche Dienst der Bundeswehr Deine Tauglichkeit bewertet, ergeben sich aus der zentralen Dienstvorschrift 46/1. Sie bezieht sich aber nicht nur auf den Drogentest, sondern enthält die Regelungen für alle gesundheitlichen Aspekte, die für die Feststellung der Tauglichkeit eine Rolle spielen.
Aufgebaut ist das Ganze so: Für jeden Bereich gibt es eine Gesundheitsnummer. Diese Nummer ist eine arabische Zahl zwischen 1 und 83. Gleichzeitig gibt es fünf verschiedene Einstufungen. Sie sind mit den römischen Zahlen I, II, III, V und VI gekennzeichnet. Die römischen Zahlen geben Auskunft darüber, ob Du in dem entsprechenden Bereich tauglich bist oder nicht:
- Vergibt der Arzt die Ziffern I, II und III heißt das, dass Du als tauglich gemustert wurdest. Und das in Tauglichkeitsgraden T1 oder T2. T2 bedeutet, dass Du für bestimmte Verwendungen ausgeschlossen bist.
- Die Einstufung V ist gleichbedeutend mit dem Tauglichkeitsgrad T4. Damit bist Du vorübergehend untauglich. Eine endgültige Entscheidung fällt in diesem Fall erst nach einer Nachuntersuchung.
- Die Ziffer VI besagt, dass Du nicht tauglich bist. Du hast damit den Tauglichkeitsgrad T5 bekommen. Das gilt dann aber nicht nur für den jeweiligen Gesundheitsbereich, sondern insgesamt. Stuft Dich der Arzt also einmal mit VI ein, bist Du raus.
Aber zurück zum Drogentest
Dieser gesundheitliche Bereich hat in der Dienstvorschrift die Gesundheitsnummer 15. Und dort ist festgelegt, dass die Beurteilung wie folgt vorgenommen wird:
tauglich | I | negativer Drogentest und kein nachweisbarer Drogenkonsum |
II |
|
|
III |
|
|
vorübergehend untauglich | V |
In allen diesen Fällen findet innerhalb von zwölf Monaten eine Nachuntersuchung statt. |
untauglich | VI |
|
Wie Du siehst, muss es nicht zwangsläufig das sofortige Aus für Deine Bewerbung bedeuten, wenn Du zum Beispiel THC positiv getestet wurdest. Allerdings bekommst Du bestenfalls die Ziffer III, tendenziell eher die V. Und selbst wenn ein späteres Drogenscreening negativ ist, wird es bei eingeschränkten Verwendungsmöglichkeiten bleiben. Du nimmst Dir also selbst viele gute Karriere-Chancen. Und das muss nicht sein, oder?!
Was versteht die Bundeswehr unter Drogen?
Grundsätzlich zählt der Bund alle Substanzen zu Drogen, die im Betäubungsmittelgesetz in den Anlagen I und II aufgeführt sind. Gleichzeitig unterscheidet die Bundeswehr zwischen weichen und harten Drogen.
- Zu den weichen Drogen gehören zum Beispiel Cannabis (THC), Marihuana und Haschisch.
- Als harte Drogen werden beispielsweise Kokain, Heroin, LSD, Opiate, Ecstasy oder Speed gewertet.
Wie definiert die Bundeswehr die Häufigkeit vom Konsum?
Wie Du an den Kriterien für die Einstufungen sicher gesehen hast, ist mal von gelegentlichem und mal von häufigem Konsum die Rede. Damit stellt sich die Frage, was der Bund unter diesen Begriffen versteht. Hier gilt folgendes:
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- Einmalig ist klar. Damit ist gemeint, dass der Teilnehmer nur ein einziges Mal Drogen genommen hat.
- Ein seltener Konsum liegt vor, wenn der Teilnehmer zwar mehr als einmal Drogen genommen hat – aber eben auch nicht sehr oft. Also vielleicht zwei, drei Mal.
- Von einem gelegentlichen Konsum geht die Bundeswehr aus, wenn der Teilnehmer ab und zu Drogen konsumiert. Der Teilnehmer greift somit manchmal zu Drogen, wenn sich eine Gelegenheit dazu ergibt.
- Häufig beschreibt, dass der Teilnehmer öfters und immer wieder Drogen nimmt.
- Ein Missbrauch ist gleichbedeutend mit einem schädlichen Gebrauch. Wann das der Fall ist und wann eine Abhängigkeit besteht, beurteilt der Arzt im Einzelfall. Grundsätzlich wird er aber von einem Missbrauch ausgehen, wenn der Teilnehmer oft und über einen längeren Zeitraum hinweg Drogen nimmt, obwohl sich bereits negative Folgen zeigen. Gleichzeitig entfalten die Substanzen eine Wirkung, der Körper hat sich also noch nicht daran gewöhnt. Auf der anderen Seite zeigt der Teilnehmer keine Entzugserscheinungen. Vereinfacht ausgedrückt, ist das nämlich ein Hinweis darauf, dass noch ein gewisser Pegel vorhanden ist.
Wird der Bundeswehr-Arzt bei Dir einen häufigeren Drogenkonsum vermuten, kannst Du Dir ziemlich sicher sein, dass er ein psychologisches Gutachten anordnen wird. Eventuell wird er sogar eine psychiatrische Begutachtung einleiten.
Wie lange sind die Substanzen im Urin nachweisbar?
Beim Drogenscreening testet der ärztliche Dienst Dein Urin auf aktive Substanzen und auf Abbauprodukte. Dabei kann ein Urintest so ziemlich jede Droge aufspüren. Allerdings gibt es recht große Unterschiede, was die Abbauzeiten von Substanzen angeht. Hier ein paar Richtwerte:
Was? | nachweisbar im Urin |
THC-COOH als Abbauprodukt von Cannabis (THC) | bis 4 Tage bei einmaligem Konsum, bis zu drei Monate bei regelmäßigem Konsum |
Speed | 1 Tag bis 1 Woche |
Ecstasy | 1 bis 4 Tage |
LSD | bis 5 Tage |
Kokain | einige Stunden, als Abbauprodukt zwischen 4 und 22 Tagen |
Heroin | 3 bis 7 Tage |
Crystal | 1 Tag bis 1 Woche |
Methadon | bis 3 Tage |
Opiate | 2 bis 4 Tage, bei regelmäßigem Gebrauch mehrere Monate |
Diese Zeiten sind aber nur grobe Durchschnittswerte. Denn wie lange eine Substanz im Urin nachgewiesen werden kann, hängt immer auch von der Menge und der Häufigkeit des Konsums ab. Außerdem spielt eine Rolle, wie konzentriert der Harn ist und welchen pH-Wert er hat. Im Blut sind die Nachweiszeiten noch einmal anders. Du solltest Dich deshalb nicht auf irgendwelche Zahlen verlassen. Wenn Du Soldat werden willst, dann lass die Nummer mit den Rauschmitteln weg.
Warum ist die Bundeswehr in Sachen Drogenkonsum sehr streng?
Kein Arbeitgeber will, dass seine Mitarbeiter zur Arbeit erscheinen, wenn sie gekifft oder getrunken haben. Oder dass sie gar während der Arbeitszeit zu Drogen, Alkohol und ähnlichen Dingen greifen. Wer mit irgendwelchen Substanzen im Blut erwischt wird, bekommt im günstigsten Fall eine Abmahnung. Im schlimmsten Fall droht die sofortige Kündigung.
Die Bundeswehr ist da keine Ausnahme. Allerdings läuft die Sache hier strenger. Maßgeblich dabei sind zwei Dinge. Der erste Punkt ist das Soldatengesetz. Nach § 17 Abs. 4 Soldatengesetz muss ein Soldat alles tun, was in seiner Macht steht, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Und er darf nichts machen, was seine Gesundheit vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigt. Dazu gehört eben auch, dass er keine Drogen nimmt.
Der zweite Punkt ist die Zentrale Dienstvorschrift 10/5. Darin ist unter Punkt 404 klar und unmissverständlich geregelt, dass “der unbefugte Besitz und/oder Konsum von Betäubungsmitteln für Soldaten im und außer Dienst verboten“ ist. Das gilt für Drogen aller Art – und es gibt keine Ausnahmen. Hältst Du Dich nicht an die Vorschrift, musst Du mit einem Disziplinarverfahren rechnen. Und selbst eine Entlassung aus dem Dienst ist möglich.
Was wird bei der ärztlichen Untersuchung noch geprüft?
Der Bundeswehr Einstellungstest Drogentest ist nur ein kleiner Teil der Musterung. Ergänzt wird er durch viele andere Tests. So machst Du zum Beispiel auch einen Seh- und einen Hörtest. Daneben wirst Du gewogen und gemessen. Mit diesen Werten wird Dein BMI ausgerechnet. Außerdem wird Dein Blutdruck überprüft und Deine Lunge abgehört. Der Arzt schaut sich Deine Körperhaltung an und testet Deine Reflexe. Und er lässt Dich ein paar Übungen machen, um zu sehen, ob Du zum Beispiel gerade laufen und Dich problemlos aufrichten kannst.
Ein ausführliches Gespräch gehört ebenfalls zur ärztlichen Untersuchung. Bei diesem Gespräch wird Dich der Arzt unter anderem zu Allergien, Vorerkrankungen, alten Unfallverletzungen und häufigeren Krankheiten in Deiner Familie befragen. Du wirst also einmal komplett durchgecheckt. Und das ist notwendig, denn die Bundeswehr muss feststellen, ob Du aus medizinischer Sicht für den Dienst als Soldat geeignet bist. Und ob Du aus gesundheitlichen oder körperlichen Gründen für bestimmte Verwendungen nicht in Frage kommst.
Übrigens: Du kannst einen anderen Arzt einschalten.
War Dein Drogenscreening positiv, kannst Du einen zweiten Test von einem zivilen Arzt erstellen lassen. Und überhaupt kannst Du Dich immer an einen zweiten Arzt wenden, wenn Du mit den Untersuchungsergebnissen des Bundeswehr-Arztes nicht einverstanden bist. Am besten besprichst Du das gleich vor Ort mit Deinem Ansprechpartner.
Nur muss Dir folgendes klar sein: Ein ziviler Arzt, der nichts mit der Bundeswehr zu tun hat, kann durchaus zu völlig anderen Ergebnissen kommen. Im Zweifel wird Dir das aber nicht unbedingt weiterhelfen. Denn der Bundeswehr-Arzt beurteilt Deine Gesundheit mit Blick auf Deine Diensttauglichkeit. Und hier spielen andere Kriterien eine Rolle als im alltäglichen Leben. Ein Beispiel: Du hast eine Allergie gegen bestimmte Lebensmittel. Ein ziviler Arzt würde das vermutlich als keine ernsthafte Einschränkung einordnen, die Dich massiv beeinträchtigt. Aus Sicht der Bundeswehr kann die Allergie aber ein echtes Problem sein. Denn wenn Du zum Beispiel in einem Auslandseinsatz bist, wird es schwierig, extra für Dich ein anderes Essen zu kochen.
Klare Worte zum Schluss
Egal ob Joint, Pulver oder Pille: Drogen verändern nicht nur kurzzeitig die Stimmung und versetzen in einen Rausch. Stattdessen können sie langfristig zu Bewusstseinstörungen führen. Stimmungsschwankungen und eine gestörte Konzentrationsfähigkeit können weitere Folgen sein. Dazu kommt, dass ein regelmäßiger Drogenkonsum die psychische Gesundheit und die Persönlichkeit beeinträchtigen kann. Es kann sogar soweit gehen, dass die Stabilität des Charakters verloren geht. Also, kurz gesagt: Drogen können einen anderen Menschen aus Dir machen. Gerade eine starke und gefestigte Persönlichkeit ist für den Beruf als Soldatin oder Soldat aber unverzichtbar.
Als Soldat trägst Du viel Verantwortung. Und vor allem in höheren Laufbahnen und Dienstgraden hast Du eine Vorbildfunktion. Ganz zu schweigen davon, dass Du mit einer Schusswaffe ausgerüstet bist und mit verschiedenen Waffensystemen hantierst. Im Dienst, bei Übungen und im Einsatz müssen sich Deine Kameraden blind auf Dich verlassen können. Und das werden sie kaum können, wenn Du bekifft im Graben liegst. Oder wenn Du nur darauf wartest, dass Du die nächste Tüte rauchen kannst.
Was Du mit Deinem Leben und Deiner Gesundheit machst, ist natürlich Deine Sache. Und wegen der einen oder anderen Jugendsünde wird Dir niemand den Kopf abreißen. Genauso ist es kein Ding, wenn Du mit Deinen Kumpels gelegentlich etwas trinken gehst. Doch wenn Du ernsthaft eine militärische Karriere anstrebst, muss das Kiffen in Zukunft tabu sein. Sonst ist Deine Zeit bei der Bundeswehr schneller vorbei, als sie angefangen hat.
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