Bundeswehr Tauglichkeit
Die ärztliche Untersuchung entscheidet nicht über ein Ja oder Nein, sondern darüber, welche Verwendungen dir offenstehen. Das Ergebnis hält der Sanitätsdienst als Signierziffer fest — das ist die amtliche Bezeichnung für das, was umgangssprachlich „Tauglichkeitsgrad T1 bis T6″ heißt.
| Signierziffer | Was festgestellt wurde | Was das für dich heißt |
|---|---|---|
| 1 | keine Befunde oder nur solche geringer Ausprägung, keiner schließt eine Verwendung aus | uneingeschränkt verwendungsfähig |
| 2 | nur Befunde geringer Ausprägung, mindestens einer schließt eine Verwendung aus | verwendungsfähig, einzelne Tätigkeiten entfallen |
| 3 | mindestens ein Befund mittlerer Ausprägung, keiner darüber | verwendungsfähig mit deutlicheren Einschränkungen |
| 4 | mindestens ein Befund, der eine vorübergehende Einschränkung begründet | vorübergehend nicht wehrdienstfähig, spätere Neubeurteilung |
| 5 | mindestens ein Befund, der dauerhaft ausschließt | nicht wehrdienstfähig |
| 6, 9, X | eigene Ziffern für Reservistinnen und Reservisten | 6 entspricht der Ziffer 3; 9 steht für eine Einzelfallentscheidung, X für Stabsverwendungen |
Wie die Ziffer zustande kommt: Jeder wehrmedizinisch bedeutsame Befund wird als Gesundheitsziffer verschlüsselt. Deren Gradation beschreibt, wie stark er ausgeprägt und damit wie relevant er ist — von leichten Befunden über solche, die vorübergehend einschränken, bis zu dauerhaften Ausschlussgründen. Maßgeblich ist immer der schwerste Befund, nicht die Anzahl: Befunde werden nicht addiert.
Die Bundeswehr veröffentlicht keine Zuordnung einzelner Krankheitsbilder oder Körpermaße zu einer Ziffer. Wer eine solche Tabelle im Netz findet, liest keine amtliche Quelle. Welche Ziffer du bekommst, entscheidet die begutachtende Ärztin oder der begutachtende Arzt im Einzelfall.
Quelle: Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr, Zentralvorschrift A1-831/0-4000 „Allgemeine Regelung zur Wehrmedizinischen Begutachtung”, Version 4.1, Stand März 2024, Verschlusssachengrad „Offen” (Nr. 1002, 1017, 1026, 1029). Die Regelung gilt ausdrücklich auch für Bewerberinnen und Bewerber. Sinngemäß zusammengefasst, abgerufen am 05.09.2026.

Seit 2026 heißt sie wieder offiziell Musterung – im Bewerbungsverfahren begegnet sie dir als ärztliche Untersuchung.
Die ärztliche Untersuchung bei der Bundeswehr entscheidet mit darüber, ob und in welcher Verwendung eine militärische Karriere für dich möglich ist. Viele Bewerber/-innen fürchten, dass schon Kleinigkeiten dazu führen, dass sie für ihren Wunschberuf ausscheiden oder gleich ganz ausgemustert werden. Doch in Wahrheit ist der medizinische Check viel differenzierter, als Gerüchte den Anschein erwecken.
Bundeswehr Eignungstest als Online Vorbereitung
Egal, welche Laufbahn du anstrebst: Als Soldat/-in musst du fit und gesund sein. Denn der Soldatenberuf verlangt dir körperlich und psychisch einiges ab – schon im normalen Dienstalltag, noch mehr aber bei Übungen und in Auslandseinsätzen.
Ob du den Anforderungen aus medizinischer Sicht gewachsen bist, ermittelt die Bundeswehr durch eine ärztliche Untersuchung. Im besten Fall wirst du als voll verwendungsfähig eingestuft. Denkbar ist aber auch, dass bestimmte Verwendungen für dich nicht infrage kommen – oder du insgesamt nicht wehrdienstfähig bist.
Wichtig zu wissen ist: Die ärztliche Untersuchung führt nicht zu einem pauschalen Ja-oder-Nein-Ergebnis. Sie ist Teil des Gesamtbildes.
Musterung oder ärztliche Untersuchung? Was seit 2026 gilt
Bis 2011 lief alles über das Kreiswehrersatzamt: Jeder junge Mann bekam rund um seinen 18. Geburtstag die Ladung zur Musterung, ein Bundeswehrarzt vergab den Tauglichkeitsgrad. Mit der Aussetzung der Wehrpflicht verschwand dieses Verfahren – die Untersuchung wanderte in den Einstellungstest der Karrierecenter.
Seit dem 1. Januar 2026 ist das Gesetz zum Neuen Wehrdienst in Kraft. Damit ist der Begriff „Musterung“ zurück – und zwar nicht als Umgangssprache, sondern als Rechtsbegriff.
- Wehrerfassung: Alle deutschen Staatsangehörigen werden mit Vollendung des 18. Lebensjahres erfasst. Die Bundeswehr darf dafür seit Januar 2026 Daten der Meldebehörden abrufen.
- Fragebogen: Kurz nach dem 18. Geburtstag kommt der Brief mit den Zugangsdaten. Männer ab Geburtsjahrgang 2008 müssen ihn beantworten, Frauen können freiwillig.
- Musterung: Für wehrpflichtige Männer ab Jahrgang 2008 verpflichtend. Frauen werden nicht gemustert – wer aber zur Truppe will, durchläuft dasselbe Assessment.
- Der Dienst bleibt freiwillig. Eine Bedarfswehrpflicht müsste der Bundestag in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren beschließen. Sie greift nicht automatisch.
- Neue Standorte: Im Mai 2026 wurden 24 Musterungszentren in 14 Bundesländern festgelegt, jeweils einem der 15 Karrierecenter zugeordnet. Das erste soll noch 2026 öffnen, flächendeckend läuft es ab Mitte 2027.
Für deine Bewerbung ändert das am Ablauf wenig: Wer sich aktiv bewirbt, wird weiterhin vom zuständigen Karrierecenter eingeladen. Neu ist, dass auch diejenigen ins Verfahren kommen können, die über den Fragebogen Interesse signalisiert haben.
Wo die ärztliche Untersuchung im Auswahlverfahren steht
Der Weg beginnt mit der Karriereberatung, dann folgt die Bewerbung. Übersteht sie die erste Auswahlrunde, lädt dich das Karrierecenter ein. Das Verfahren ist seit 2026 gestrafft und im Regelfall an einem Tag zu schaffen. Bei langer Anreise stellt die Bundeswehr eine Unterkunft, damit du ausgeruht startest.
- ärztliche Begutachtung – die Station, um die es auf dieser Seite geht
- CAT-Test am Computer (logisches Denken, Reaktion, räumliches Vorstellungsvermögen, Selbsteinschätzung)
- persönliches Gespräch mit der Testleitung, im Einzelfall mit psychologischem Personal
- ab zwei Jahren Verpflichtungszeit zusätzlich: Gespräch mit der Assessmentkommission
- zum Schluss das Einplanungsgespräch, danach läuft die Sicherheitsüberprüfung an
Die ärztliche Untersuchung bei der Bundeswehr – Ablauf, Tests und Ziel
Der medizinische Check im Rahmen des Einstellungstests wird auch als Eignungsuntersuchung bezeichnet. Diese Bezeichnung kommt nicht von ungefähr. Denn das Ziel der Untersuchung ist die Feststellung, ob du
- gesundheitlich generell für den Dienst bei den Streitkräften geeignet bist und
- die gesundheitlichen Anforderungen speziell für deine Wunschverwendung erfüllst.
Um diese Feststellung treffen zu können, umfasst die ärztliche Untersuchung verschiedene Messungen und Tests, darunter:
- Ermitteln von Gewicht, Körpergröße und BMI
- Messung von Blutdruck und Puls
- Hör- und Sehtest
- Lungenfunktionstest
- Urinprobe (Labor und Drogentest)
- allgemeinärztliche Untersuchung (Körperhaltung, Beweglichkeit, Zahngesundheit, äußere Auffälligkeiten wie Fehlstellungen oder Hauterkrankungen)
Ergänzt werden die Tests und Einzeluntersuchungen durch ein Arztgespräch. Hier geht es in erster Linie um deine Vorgeschichte und deinen Lebensstil. Der Arzt bespricht mit dir zum Beispiel:
- frühere Erkrankungen, Verletzungen und medizinische Eingriffe
- Allergien und Unverträglichkeiten
- familiäre Erkrankungen
- Alkohol- und Drogenkonsum, Lifestyle, Sport
- Impfstatus und medizinische Unterlagen
Die Signierziffer: das Ergebnis der Eignungsuntersuchung
Auf Basis der Untersuchungsergebnisse hält der Sanitätsdienst das Ergebnis als Signierziffer fest. Sie ist die amtliche Entsprechung dessen, was im Alltag „Tauglichkeitsgrad” genannt wird — die Bezeichnungen T1 bis T6 stammen aus der Zeit der Wehrpflicht und werden bis heute umgangssprachlich verwendet.
Die Systematik dahinter ist zweistufig. Zuerst wird jeder wehrmedizinisch bedeutsame Befund als Gesundheitsziffer verschlüsselt. Zu jeder Gesundheitsziffer gehört eine Gradation, die beschreibt, wie stark der Befund ausgeprägt und damit wie relevant er ist. Aus dem Zusammenspiel ergibt sich die Signierziffer — und zwar immer nach dem schwersten vorliegenden Befund.
Warum du keine Tabelle mit Krankheitsbildern findest
Im Netz kursieren Übersichten, die einzelne Diagnosen oder Körpermaße einem festen Grad zuordnen — etwa eine bestimmte Körpergröße oder eine konkrete Erkrankung. Solche Zuordnungen veröffentlicht die Bundeswehr nicht. Sie stehen in den Begutachtungsunterlagen des Sanitätsdienstes, die nicht öffentlich sind, und sie ändern sich mit dem medizinischen Kenntnisstand.
Wir führen hier deshalb bewusst keine solche Tabelle. Was dich betrifft, entscheidet die begutachtende Ärztin oder der begutachtende Arzt anhand deiner Unterlagen und der Untersuchung — nicht eine Liste im Internet.
Was die Ziffer praktisch bedeutet
Die niedrigen Ziffern stehen für volle oder weitgehende Verwendungsfähigkeit: Du kannst eingesetzt werden, bei der zweiten Stufe entfallen einzelne Tätigkeiten. Die mittlere Ziffer bedeutet deutlichere Einschränkungen, die auch die Grundausbildung betreffen können.
Wird ein Befund festgestellt, dessen Verlauf sich noch nicht abschließend beurteilen lässt, bei dem aber eine Besserung zu erwarten ist, führt das zu einer vorübergehenden Einstufung — der klassische Fall ist ein frischer Knochenbruch, dessen Ausheilung abgewartet wird. Erst wenn ein Befund dauerhaft ausschließt, steht fest, dass eine militärische Verwendung nicht möglich ist.
Für Reservistinnen und Reservisten gibt es eigene Ziffern; eine davon entspricht inhaltlich der mittleren Stufe, eine steht für Einzelfallentscheidungen, eine für Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung.
So gehst du am besten in die ärztliche Untersuchung
Es gibt keinen Grund, dich wegen der Eignungsuntersuchung verrückt zu machen. Der Bundeswehrarzt prüft, ob du für den Wehrdienst geeignet bist und ob einzelne Verwendungen ausgeschlossen sind. Dabei legt er feste Richtlinien zugrunde, die die Anforderungen des Truppendienstes berücksichtigen. Deswegen kann es sein, dass er gesundheitliche Einschränkungen anders beurteilt als etwa dein Hausarzt.
An deinem Gesundheitszustand kannst du ohnehin nicht viel ändern. Deshalb:
- Bring alle relevanten Arztbefunde, Facharztberichte und sonstigen medizinischen Unterlagen mit.
- Sei ehrlich und bleib sachlich.
- Behalte im Hinterkopf, dass es am Ende auf das Gesamtergebnis ankommt.
Was ist, wenn die ärztliche Untersuchung nicht optimal läuft?
Selbst wenn sich herausstellt, dass bei dir gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, bedeutet das nicht automatisch das Aus für deine Bewerbung:
- Vorübergehende Wehrdienstunfähigkeit → Dein Gesundheitszustand wird erst zu einem späteren Zeitpunkt endgültig beurteilt und kann sich bis dahin deutlich verbessert haben.
- Du kannst Facharztbefunde und andere Nachweise einreichen, die berücksichtigt werden.
- Einschränkungen für einzelne Tätigkeiten → Ist deine Wunschverwendung nicht möglich, kommen alternative militärische Verwendungen in Betracht.
- Keine gesundheitliche Eignung → Scheidest du für eine militärische Laufbahn aus, ist eine Karriere im zivilen Bereich denkbar.
Du musst zwar den Einstellungstest bestehen. Aber die Bundeswehr wird versuchen, Alternativen zu finden – denn sie möchte motivierte Bewerber/-innen ungern verlieren.
Fazit
Die ärztliche Untersuchung im Auswahlverfahren der Bundeswehr ist ein wichtiger Baustein. Doch sie allein entscheidet nicht über deine berufliche Zukunft. Ihre Aufgabe ist, deine gesundheitlichen Voraussetzungen realistisch einzuordnen. Dabei ist perfekte Gesundheit kein Muss – was zählt ist, wie du bei den Streitkräften eingesetzt werden kannst.



