Musterung und Tauglichkeit
Anders als bei einer freiwilligen Bewerbung hast du bei der Musterung seit dem 1. Januar 2026 keine Wahl mehr, wenn du ein Mann ab Geburtsjahrgang 2008 bist: Fragebogen und Musterung sind Pflicht, der Wehrdienst selbst bleibt freiwillig. Gemustert wird an einem Tag. Am Ende hält der Sanitätsdienst eine Signierziffer fest. Sie entscheidet nicht über ein Ja oder Nein, sondern darüber, welche Verwendungen dir offenstehen. Umgangssprachlich heißt sie bis heute „Tauglichkeitsgrad T1 bis T5″; gesetzlich kennt § 8a WPflG nur drei Grade: wehrdienstfähig, vorübergehend nicht wehrdienstfähig und nicht wehrdienstfähig.
| Signierziffer | Was festgestellt wurde | Was das für dich heißt |
|---|---|---|
| 1 | keine Befunde oder nur solche geringer Ausprägung, keiner schließt eine Verwendung aus | uneingeschränkt verwendungsfähig |
| 2 | nur Befunde geringer Ausprägung, mindestens einer schließt eine Verwendung aus | verwendungsfähig, einzelne Tätigkeiten entfallen |
| 3 | mindestens ein Befund mittlerer Ausprägung, keiner darüber | verwendungsfähig mit erheblichen Einschränkungen; keine Einstellung als Soldat/-in auf Zeit oder Berufssoldat/-in, als FWDL nach Einzelprüfung möglich |
| 4 | mindestens ein Befund, der eine vorübergehende Einschränkung begründet | vorübergehend nicht wehrdienstfähig, spätere Neubeurteilung |
| 5 | mindestens ein Befund, der dauerhaft ausschließt | nicht wehrdienstfähig |
| 6, 9, X | eigene Ziffern nur für Reservistinnen und Reservisten | für Gemusterte und Bewerber/-innen ohne Bedeutung |
Quelle: Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr, Zentralvorschrift A1-831/0-4000 „Allgemeine Regelung zur Wehrmedizinischen Begutachtung“, Version 4.1, Stand März 2024, öffentlich über FragDenStaat (Dokument 245820). Sinngemäß zusammengefasst.

Die ärztliche Untersuchung ist der Kern der Musterung und der Eignungsuntersuchung im Auswahlverfahren.
Bundeswehr Eignungstest als Online Vorbereitung
Wer zur Musterung muss und wer freiwillig kommt
Die Pflicht hängt an zwei Merkmalen: Geschlecht und Geburtsjahr. Sie ergibt sich aus Art. 12a Grundgesetz in Verbindung mit dem Wehrpflichtgesetz und gilt deshalb nur für Männer. Eine Pflicht für Frauen würde eine Grundgesetzänderung voraussetzen.
- Männer ab Jahrgang 2008: Fragebogen ausfüllen und zur Musterung erscheinen. Unwahre, unvollständige oder verspätete Angaben im Fragebogen können eine Geldbuße nach sich ziehen.
- Frauen und andere Geschlechter: Fragebogen und alle weiteren Schritte sind freiwillig. Der Dienst steht allen Geschlechtern zu gleichen Bedingungen offen.
- Wer sich aktiv bewirbt, egal welcher Jahrgang: Du durchläufst die ärztliche Eignungsuntersuchung im Assessment des Karrierecenters. Sie prüft im Kern dasselbe wie die Musterung.
Gemustert wird nicht der ganze Jahrgang auf einmal. Zuerst lädt die Bundeswehr Männer ein, die im Fragebogen ihre Bereitschaft erklärt haben und nach der Auswertung geeignet erscheinen. Danach wird die Musterung schrittweise ausgeweitet, bis sie den gesamten Jahrgang 2008 umfasst – sobald die Kapazitäten aufgebaut sind. Anlaufstellen sind die 15 Karrierecenter und 24 neu aufzubauende Musterungszentren. Kreiswehrersatzämter gibt es nicht mehr.
Eine Pflicht zum Dienst folgt aus der Musterung nicht. Reicht die Zahl der Freiwilligen nicht aus, müsste der Bundestag in einem eigenen Gesetz über eine Bedarfswehrpflicht entscheiden; einen Automatismus enthält das Gesetz nicht.
Pflicht-Check: Betrifft dich die Musterung?
Vom Brief bis zum Ergebnis: der Ablauf in sieben Schritten
Die Musterung ist ein Tagestermin. Das Ergebnis erfährst du noch am selben Tag. So sieht die Reihenfolge aus:
- Brief nach dem 18. Geburtstag. Er enthält einen QR-Code zum Online-Fragebogen.
- Fragebogen. Abgefragt werden persönliche Daten, Verfügbarkeit, Schul- und Berufsabschlüsse, Qualifikationen, die Bereitschaft zum Wehrdienst und deine grundsätzliche, vor allem gesundheitliche Eignung.
- Einladung in ein Karrierecenter oder ein Musterungszentrum.
- Anamnesebogen. Du gibst Vorerkrankungen, Verletzungen, Operationen und Medikamente an. Bring die passenden Arztberichte mit.
- Ärztliche Untersuchungen (Einzelheiten im nächsten Abschnitt).
- Eignung und Neigung: Geprüft werden neben der körperlichen auch die psychische, die intellektuelle und die charakterliche Eignung.
- Ergebnis und Beratungsgespräch am Ende des Musterungstages. Wer geeignet ist, kann Wünsche zu Dienstort, Teilstreitkraft oder Truppengattung äußern.
Fragen zum Verfahren beantwortet die Hotline zum Neuen Wehrdienst unter 0800 9903300.
Bundeswehr Test für die Eignung
Was bei der ärztlichen Untersuchung gemessen wird
Die Untersuchung soll zwei Dinge klären: ob du grundsätzlich für den Dienst in den Streitkräften geeignet bist und welche Verwendungen dein Gesundheitszustand zulässt. Dazu gehören:
- Körpergröße, Gewicht und Taillenumfang (Waist-to-Height-Ratio)
- Blutdruck und Puls, Belastungsparameter
- Sehtest und Hörtest
- Lungenfunktion
- Urinprobe für Labor und Drogentest
- Bewegungsapparat: Haltung, Beweglichkeit, Reflexe, Fehlstellungen
- allgemeinärztlicher Befund: Zähne, Haut, sichtbare Auffälligkeiten
Im Arztgespräch geht es um deine Vorgeschichte: frühere Erkrankungen und Verletzungen, Allergien und Unverträglichkeiten, Erkrankungen in der Familie, Impfstatus, Alkohol- und Drogenkonsum, Sport. Die Ärztin oder der Arzt bewertet nach den Vorgaben des Sanitätsdienstes und nicht nach den Maßstäben deiner Hausarztpraxis. Eine Einschätzung kann deshalb anders ausfallen als die, die du kennst.
Musterung und Eignungsuntersuchung im Vergleich
Beide Termine laufen über die Karrierecenter und nutzen dieselbe ärztliche Begutachtung. Der Unterschied liegt im Anlass und darin, was danach folgt.
| Musterung (Neuer Wehrdienst) | Eignungsuntersuchung (Bewerbung) | |
|---|---|---|
| Anlass | gesetzliche Wehrerfassung | deine Bewerbung für eine Laufbahn |
| Wer | Pflicht für Männer ab Jahrgang 2008, freiwillig für alle anderen | alle Bewerber/-innen, unabhängig vom Jahrgang |
| Ort | Karrierecenter oder Musterungszentrum | Karrierecenter, Offizierbewerber/-innen im Assessmentcenter für Führungskräfte in Köln |
| Weitere Bausteine | Eignung und Neigung, Beratungsgespräch | CAT-Test am Computer, Sporttest (außer Freiwilliger Wehrdienst), Eignungsgespräch, Einplanungsgespräch |
| Folge | keine Dienstpflicht, Angebot bei Eignung und Interesse | Einplanung in eine Verwendung, danach Sicherheitsüberprüfung |
Das Auswahlverfahren als Bewerber/-in dauert in der Regel ein bis drei Tage. Bei langer Anreise stellt die Bundeswehr eine Unterkunft.
Von T1 bis T5: wie die Signierziffer entsteht
Die Bezeichnungen T1 bis T5 stammen aus der Zeit der alten Wehrpflicht. Wer heute nach „ZDv 46/1″ sucht, findet eine Vorschrift, nach der nicht mehr begutachtet wird: Maßgeblich ist die Zentralvorschrift A1-831/0-4000 in der Version 4.1 vom März 2024. Sie gilt ausdrücklich auch für Bewerberinnen und Bewerber.
Die Systematik ist zweistufig. Jeder wehrmedizinisch bedeutsame Befund wird als Gesundheitsziffer verschlüsselt. Ihre Gradation beschreibt, wie stark der Befund ausgeprägt ist. Daraus ergibt sich die Signierziffer – und zwar nach dem schwersten Befund. Mehrere leichte Befunde werden nicht zu einem schweren addiert.
Praktisch heißt das: Mit Ziffer 1 oder 2 kannst du eingesetzt werden, bei 2 entfallen einzelne Tätigkeiten. Ab Ziffer 3 ist eine Einstellung als Soldat/-in auf Zeit oder Berufssoldat/-in nicht möglich, für den Freiwilligen Wehrdienst nach Einzelprüfung schon. Ziffer 4 bedeutet: Ein Befund lässt sich noch nicht abschließend beurteilen, eine Besserung ist aber zu erwarten – der typische Fall ist ein frischer Knochenbruch. Erst Ziffer 5 schließt eine militärische Verwendung dauerhaft aus.
Ausmusterungsgründe: warum es keine Krankheitsliste gibt
Viele suchen vor dem Termin nach einer Tabelle, die Asthma, ADHS, Zöliakie, eine psychische Erkrankung oder ein bestimmtes Körpergewicht einer festen Stufe zuordnet. Eine solche Zuordnung veröffentlicht die Bundeswehr nicht. Sie steht in den Begutachtungsunterlagen des Sanitätsdienstes und wird mit dem medizinischen Kenntnisstand fortgeschrieben. Listen, die im Netz kursieren, sind keine amtliche Grundlage.
Entscheidend ist der Einzelfall: wie ausgeprägt ein Befund ist, ob er behandelt wird, ob er sich bessert und welche Verwendung im Raum steht. Eine Brille, leichtes Übergewicht oder eine ausgeheilte Verletzung führen nicht automatisch zum Ausschluss.
Unterlagen und Vorbereitung für den Termin
Am Gesundheitszustand änderst du in den Wochen davor wenig. Was du beeinflussen kannst, ist die Grundlage, auf der begutachtet wird:
- Arztberichte, Facharztbefunde, Krankenhausentlassungsberichte und den Impfpass zusammenstellen
- Brille oder Kontaktlinsen und eine Liste deiner Medikamente mitnehmen
- ausgeschlafen zum Termin erscheinen
- die Angaben im Anamnesebogen vollständig machen
Bewirbst du dich für eine Laufbahn, kommt der Computertest dazu. Darauf kannst du dich gezielt vorbereiten, anders als auf die ärztliche Untersuchung.
Nach dem Ergebnis: was die einzelnen Stufen für dich bedeuten
- Vorübergehend nicht wehrdienstfähig: Du wirst zu einem späteren Zeitpunkt erneut begutachtet. Reiche bis dahin Befunde nach, die eine Besserung belegen.
- Einschränkungen für einzelne Tätigkeiten: Fällt deine Wunschverwendung weg, kommen andere militärische Verwendungen in Betracht.
- Nicht wehrdienstfähig: Eine militärische Laufbahn ist ausgeschlossen. Eine Tätigkeit im zivilen Bereich der Bundeswehr bleibt möglich.
Bei vorübergehender Wehrdienstunfähigkeit wird die Untersuchung später wiederholt. Wer als nicht wehrdienstfähig eingestuft ist, kann sie nicht wiederholen lassen; je nach Grund ist aber eine erneute Bewerbung möglich.
Quellen
Bundesministerium der Verteidigung: Neuer Wehrdienst für Deutschland (bmvg.de, veröffentlicht 05.12.2025). Bundeswehr: Neuer Wehrdienst (bundeswehr.de, veröffentlicht 19.12.2025). Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr: Zentralvorschrift A1-831/0-4000, Version 4.1, Stand März 2024, über FragDenStaat. Wehrpflichtgesetz § 8a. Abgerufen am 18.10.2026.


