
Was früher die Musterung war, ist heute die ärztliche Untersuchung.
Die ärztliche Untersuchung bei der Bundeswehr entscheidet mit darüber, ob und in welcher Verwendung eine militärische Karriere für dich möglich ist. Viele Bewerber/-innen fürchten, dass schon Kleinigkeiten dazu führen, dass sie für ihren Wunschberuf ausscheiden oder gleich ganz ausgemustert werden. Doch in Wahrheit ist der medizinische Check viel differenzierter, als Gerüchte den Anschein erwecken.
Bundeswehr Eignungstest als Online Vorbereitung
Egal, welche Laufbahn du anstrebst: Als Soldat/-in musst du fit und gesund sein. Denn der Soldatenberuf verlangt dir körperlich und psychisch einiges ab – schon im normalen Dienstalltag, noch mehr aber bei Übungen und in Auslandseinsätzen.
Ob du den Anforderungen aus medizinischer Sicht gewachsen bist, ermittelt die Bundeswehr durch eine ärztliche Untersuchung. Im besten Fall wirst du als voll verwendungsfähig eingestuft. Denkbar ist aber auch, dass bestimmte Verwendungen für dich nicht infrage kommen – oder du insgesamt nicht wehrdienstfähig bist.
Wichtig zu wissen ist: Die ärztliche Untersuchung führt nicht zu einem pauschalen Ja-oder-Nein-Ergebnis. Sie ist Teil des Gesamtbildes.
Was genau bedeutet „ärztliche Untersuchung“?
Früher, als die Wehrpflicht galt, war die Sache klar: Alle jungen Männer wurden um ihren 18. Geburtstag herum vom zuständigen Kreiswehrersatzamt zur Musterung einbestellt. Auf Basis zentraler Dienstvorschriften und Richtlinien entschied ein Bundeswehrarzt über den Tauglichkeitsgrad, die Verwendbarkeit und auch mögliche Wehrdienstausnahmen.
Inzwischen ist die Bundeswehr eine Freiwilligenarmee. Die klassische Wehrpflicht ist ausgesetzt und die frühere Musterung gibt es so nicht mehr. Der Begriff wird aber nach wie vor verwendet, weil sich die ärztliche Untersuchung im Kern nicht verändert hat.
Aktuell gilt:
- Die ärztliche Untersuchung ist ein Baustein des Einstellungstests.
- Sie findet im Rahmen des Eignungstests im jeweiligen Karrierecenter statt.
- Das Ergebnis fließt zusammen mit den anderen Testergebnissen ins Gesamtbild ein.
Kurzer Ausblick auf die Zukunft
Die veränderte Sicherheitslage macht es notwendig, dass die Bundeswehr wächst. Doch die Bewerbungen reichen bislang nicht aus. Um die notwendige Personalstärke zu erreichen, wurde deshalb über die Wiedereinführung der Wehrpflicht und neue Wehrdienstmodelle diskutiert.
Im Ergebnis einigte sich die Bundesregierung auf ein Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes. Es sieht vor:
- Die Wehrpflicht bleibt (vorerst) ausgesetzt, der Wehrdienst freiwillig.
- Ab 2026 erhalten alle 18-Jährigen einen Fragebogen. Männer müssen, Frauen können ihn freiwillig beantworten.
- Ab Mitte 2027 werden junge Männer ab Jahrgang 2008 wieder verpflichtend gemustert.
Sollten die Zielvorgaben zur Personalstärke durch diese Maßnahmen nicht erreicht werden oder sich die verteidigungspolitische Lage verschlechtern, kann eine sogenannte Bedarfswehrpflicht eingeführt werden. Dazu braucht es aber ein neues Gesetz.
Der Einstellungstest der Bundeswehr kurz zusammengefasst
Bei der Auswahl von Bewerber/-innen setzt die Bundeswehr ein mehrstufiges Verfahren ein. Der erste Weg führt dich zur Karriereberatung, danach folgt die Bewerbung. Hat deine Bewerbung die erste Auswahlrunde überstanden, lädt dich die Bundeswehr zum Einstellungstest ein. Er erstreckt sich über zwei Tage und umfasst mehrere Abschnitte:
- Computertests (CAT)
- Sporttest
- ärztliche Untersuchung
- psychologisches Interview (Vorstellungsgespräch)
- je nach Laufbahn zusätzlich Aufsatz, Gruppenaufgaben und Kurzvortrag
Die ärztliche Untersuchung ist ein wichtiger Baustein – aber gleichzeitig eben auch nur ein Baustein im gesamten Verfahren.
Die ärztliche Untersuchung bei der Bundeswehr – Ablauf, Tests und Ziel
Der medizinische Check im Rahmen des Einstellungstests wird auch als Eignungsuntersuchung bezeichnet. Diese Bezeichnung kommt nicht von ungefähr. Denn das Ziel der Untersuchung ist die Feststellung, ob du
- gesundheitlich generell für den Dienst bei den Streitkräften geeignet bist und
- die gesundheitlichen Anforderungen speziell für deine Wunschverwendung erfüllst.
Um diese Feststellung treffen zu können, umfasst die ärztliche Untersuchung verschiedene Messungen und Tests, darunter:
- Ermitteln von Gewicht, Körpergröße und BMI
- Messung von Blutdruck und Puls
- Hör- und Sehtest
- Lungenfunktionstest
- Urinprobe (Labor und Drogentest)
- allgemeinärztliche Untersuchung (Körperhaltung, Beweglichkeit, Zahngesundheit, äußere Auffälligkeiten wie Fehlstellungen oder Hauterkrankungen)
Ergänzt werden die Tests und Einzeluntersuchungen durch ein Arztgespräch. Hier geht es in erster Linie um deine Vorgeschichte und deinen Lebensstil. Der Arzt bespricht mit dir zum Beispiel:
- frühere Erkrankungen, Verletzungen und medizinische Eingriffe
- Allergien und Unverträglichkeiten
- familiäre Erkrankungen
- Alkohol- und Drogenkonsum, Lifestyle, Sport
- Impfstatus und medizinische Unterlagen
Die Tauglichkeits- und Verwendungsgrade als Ergebnis der Eignungsuntersuchung
Auf Basis der Untersuchungsergebnisse wird dir ein Tauglichkeitsgrad zugeordnet. Dabei wird gemäß § 8a Wehrpflichtgesetz (WPflG) zwischen drei Graden unterschieden. Innerhalb der Tauglichkeitsgrade gibt es dann noch einmal Verwendungsgrade, die die Verwendungsfähigkeit definieren:
- wehrdienstfähig → T1, T2, T3 (für Reservisten T6 und X)
- vorübergehend nicht wehrdienstfähig → T 4
- nicht wehrdienstfähig → T 5
T1 – voll verwendungsfähig
T1 bedeutet, dass weder relevante Gesundheitsstörungen noch Verwendungsausschlüsse vorliegen. Du kannst also in sämtlichen Laufbahnen und Verwendungen eingesetzt werden.
T2 – verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten
Bei T2 liegen entweder leichte Gesundheitsstörungen vor oder du kommst für einzelne Tätigkeiten nicht infrage. Gründe dafür können zum Beispiel deine Körpergröße, beginnende Wirbelsäulenveränderungen, eine mäßig ausgeprägte Allergie oder die Notwendigkeit sein, eine Brille zu tragen.
T3 – verwendungsfähig mit Einschränkung in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten
Dieser Verwendungsgrad war zeitweise weggefallen und die entsprechenden Erkrankungen führten zur Einstufung T5. Seit 2018 ist T3 für Freiwillig Wehrdienstleistende wieder zulässig.
T3 bedeutet, dass Gesundheitsstörungen vorliegen, die deine Verwendungsfähigkeit deutlich einschränken. Dazu gehören unter anderem Farbenblindheit, Veränderungen der Wirbelsäule oder der Gelenke und Impfunverträglichkeiten. Auch eine Körpergröße zwischen 155 cm und 159 cm oder zwischen 196 cm und 210 cm hat T3 zur Folge.
T4 – vorübergehend nicht wehrdienstfähig
Die Einstufung T4 besagt, dass eine Gesundheitsstörung festgestellt wurde, bei der innerhalb der kommenden vier Wochen nicht abschließend beurteilt werden kann, wie der Verlauf sein wird oder welche Auswirkungen auf den Wehrdienst verbleiben. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass sich dein Gesundheitszustand durch Therapie oder mit der Zeit verbessern wird.
Ein Beispiel: Du hast dir kürzlich bei einem Unfall den Arm gebrochen. Um auszuschließen, dass Bewegungseinschränkungen zurückbleiben, muss die vollständige Ausheilung des Bruchs abgewartet werden.
T5 – nicht wehrdienstfähig
Eine schwerwiegende Gesundheitsstörung, bei der eine Besserung des Gesundheitszustandes nicht zu erwarten ist, führt zu T5. Eine starke Sehbehinderung, Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes, chronische Organschäden, Krebs, schwerste Gelenkveränderungen oder auch deutlich ausgeprägte Lebensmittelallergien sind Beispiele dafür.
So gehst du am besten in die ärztliche Untersuchung
Es gibt keinen Grund, dich wegen der Eignungsuntersuchung verrückt zu machen. Der Bundeswehrarzt prüft, ob du für den Wehrdienst geeignet bist und ob einzelne Verwendungen ausgeschlossen sind. Dabei legt er feste Richtlinien zugrunde, die die Anforderungen des Truppendienstes berücksichtigen. Deswegen kann es sein, dass er gesundheitliche Einschränkungen anders beurteilt als etwa dein Hausarzt.
An deinem Gesundheitszustand kannst du ohnehin nicht viel ändern. Deshalb:
- Bring alle relevanten Arztbefunde, Facharztberichte und sonstigen medizinischen Unterlagen mit.
- Sei ehrlich und bleib sachlich.
- Behalte im Hinterkopf, dass es am Ende auf das Gesamtergebnis ankommt.
Was ist, wenn die ärztliche Untersuchung nicht optimal läuft?
Selbst wenn sich herausstellt, dass bei dir gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, bedeutet das nicht automatisch das Aus für deine Bewerbung:
- Vorübergehende Wehrdienstunfähigkeit → Dein Gesundheitszustand wird erst zu einem späteren Zeitpunkt endgültig beurteilt und kann sich bis dahin deutlich verbessert haben.
- Du kannst Facharztbefunde und andere Nachweise einreichen, die berücksichtigt werden.
- Einschränkungen für einzelne Tätigkeiten → Ist deine Wunschverwendung nicht möglich, kommen alternative militärische Verwendungen in Betracht.
- Keine gesundheitliche Eignung → Scheidest du für eine militärische Laufbahn aus, ist eine Karriere im zivilen Bereich denkbar.
Du musst zwar den Einstellungstest bestehen. Aber die Bundeswehr wird versuchen, Alternativen zu finden – denn sie möchte motivierte Bewerber/-innen ungern verlieren.
Fazit
Die ärztliche Untersuchung im Auswahlverfahren der Bundeswehr ist ein wichtiger Baustein. Doch sie allein entscheidet nicht über deine berufliche Zukunft. Ihre Aufgabe ist, deine gesundheitlichen Voraussetzungen realistisch einzuordnen. Dabei ist perfekte Gesundheit kein Muss – was zählt ist, wie du bei den Streitkräften eingesetzt werden kannst.














