
Größe und Taillenumfang werden bei der ärztlichen Untersuchung gemessen.
45 bis unter 131 kg Körpergewicht und ein Taille-Größe-Verhältnis von 0,38 bis 0,50 (bis 40 Jahre): Wer innerhalb dieser Werte liegt, hat beim Gewicht nichts zu befürchten. Die Werte stammen aus der aktuellen Fassung der Vorgaben (Version 4.1 mit ARD-831/0-4000c, Stand März 2024). Entscheidend ist heute nicht mehr der BMI, sondern der WHtR aus Taillenumfang und Körpergröße.
Eignungsauswahlverfahren der Bundeswehr aus dem Online Kurs
Gemessen wird bei der ärztlichen Untersuchung im Karrierecenter. Grundlage der Bewertung sind die Allgemeinen Vorgaben zur Durchführung der wehrmedizinischen Begutachtung A1-831/0-4000 (Version 4.1, Stand März 2024) mit dem ergänzenden Dokument ARD-831/0-4000c, in dem seit März 2024 die Gesundheitsziffern stehen. Dort ist festgelegt, welche Werte als voll verwendungsfähig gelten und ab wann eine Einschränkung vermerkt wird.
Wo im Auswahlverfahren wird gemessen?
Größe, Gewicht und Taillenumfang werden nicht vorab abgefragt, sondern bei der ärztlichen Untersuchung im Karrierecenter erhoben. Du wirst dort gemessen und gewogen. Die Werte, die du selbst in deine Bewerbung geschrieben hast, spielen keine Rolle.
Neben der ärztlichen Untersuchung steht im Auswahlverfahren der Sporttest. Den Basis-Fitness-Test legen Bewerberinnen und Bewerber aller militärischen Laufbahnen außer dem Freiwilligen Wehrdienst ab. Was beim BFT verlangt wird, ist dort im Einzelnen beschrieben.
Wie groß musst du für die Bundeswehr sein?
Nach den aktuellen Vorgaben (ARD-831/0-4000c, Stand März 2024) führt eine Körperlänge unter 155 cm oder über 210 cm zur Bewertung „nicht wehrdienstfähig“. Dazwischen können einzelne Größenbereiche zu Einschränkungen bei bestimmten Verwendungen führen.
Maßgeblich ist die Messung vor Ort, nicht der Wert, den du von zu Hause kennst. Abweichungen von ein bis zwei Zentimetern sind normal, weil die Körpergröße im Tagesverlauf schwankt. Wer knapp an einer Grenze liegt, sollte damit rechnen.
Ab welchem Gewicht wird es eng?
Beim Gewicht arbeitet die Begutachtung mit zwei absoluten Grenzen und einem Bereich dazwischen. Unter 45 kg liegst du unter dem Mindestgewicht, ab 131 kg über dem Maximalgewicht.
| Körpergewicht | Bewertung |
| unter 45 kg | unter dem Mindestgewicht |
| 45 bis unter 131 kg | innerhalb der Grenzwerte |
| ab 131 kg | über dem Maximalgewicht |
Das Gewicht allein sagt aber wenig. Innerhalb dieser Spanne werden das Gewicht und das Verhältnis von Taillenumfang zu Körpergröße gemeinsam beurteilt.
Untergewicht wird dabei genauso beurteilt wie Übergewicht, es fällt nur seltener auf. Wer unter 45 kg wiegt, liegt unterhalb der Grenze, unabhängig von der Körpergröße. Und auch innerhalb der Spanne kann ein sehr niedriger Taillenumfang im Verhältnis zur Größe ein Grund sein, genauer hinzusehen.
Der Hintergrund ist in beide Richtungen derselbe. Die Begutachtung fragt nicht nach dem Aussehen, sondern danach, ob der Körper die Belastungen des Dienstes über Jahre trägt. Ein deutliches Unter- oder Übergewicht kann auf eine Ursache hinweisen, die dafür eine Rolle spielt.
Gelten für Frauen andere Werte als für Männer?
Nein. Die Grenzwerte für Körpergröße und Körpergewicht sind in den Vorgaben nicht nach Geschlecht getrennt. Dieselben Zahlen gelten für Bewerberinnen und Bewerber.
Auch beim WHtR steht in der Bewertungstabelle das Lebensalter, nicht das Geschlecht. Der Unterschied, den viele erwarten, steckt an einer anderen Stelle: Der BMI bewertet einen muskulösen Körper systematisch schlechter, und das trifft Männer häufiger. Genau diese Schwäche ist einer der Gründe, warum der BMI für die Beurteilung nicht mehr herangezogen wird.
Warum der BMI nicht mehr entscheidet
Der BMI (Body Mass Index) setzt das Körpergewicht ins Verhältnis zur Körpergröße:
Bei 1,80 m und 75 kg ergibt das 75 ÷ (1,8 × 1,8) = 23,1. Zur Einordnung wird meist die Tabelle der Weltgesundheitsorganisation herangezogen:
| BMI | Kategorie |
| unter 18,5 | Untergewicht |
| 18,5 bis 24,9 | Normalgewicht |
| 25 bis 29,9 | Übergewicht |
| über 30 | Fettleibigkeit |
Der BMI kennt dabei weder Alter noch Geschlecht, weder Muskelmasse noch Fettverteilung. Ein durchtrainierter Bewerber landet damit rechnerisch im Übergewicht, obwohl er körperlich belastbar ist. Nicht berücksichtigt werden:
- Alter
- Geschlecht
- Muskelmasse
- Fettverteilung
- individuelle Statur
Die Fettverteilung ist dabei der Punkt, auf den es ankommt. Bauchfett ist gesundheitlich anders zu bewerten als Fett an Hüfte oder Oberschenkeln. Genau diesen Unterschied bildet der BMI nicht ab, der Taillenumfang dagegen schon.
Wo genau wird der Taillenumfang gemessen?
Der WHtR (Waist-to-Height Ratio, Taille-zu-Größe-Verhältnis) setzt den Taillenumfang ins Verhältnis zur Körpergröße:
Gemessen wird im Stehen, bei entspanntem und nicht eingezogenem Bauch. Das Maßband liegt waagerecht, genau in der Mitte zwischen dem unteren Rippenbogen und dem oberen Beckenrand. Der Wert wird auf volle Zentimeter aufgerundet und dann durch die Körpergröße geteilt.
Das Aufrunden klingt nebensächlich, entscheidet an der Grenze aber mit. Bei 180 cm Körpergröße und 89 cm Taillenumfang ergibt die Rechnung 89 ÷ 180 = 0,49. Bei 90 cm sind es genau 0,50 und damit laut Umrechnungstabelle der Vorgaben noch Normalgewicht. Schon ein oder zwei Zentimeter mehr führen dort in den Bereich Übergewicht.
Ein häufiger Fehler bei der Selbstmessung: Das Band wird auf Höhe des Bauchnabels angelegt. Der Nabel liegt bei vielen tiefer als der eigentliche Messpunkt, das Ergebnis fällt dadurch zu hoch oder zu niedrig aus.
Welcher WHtR-Wert gilt in deinem Alter?
Die Bewertungsgrenzen verschieben sich nach den aktuellen Vorgaben (ARD-831/0-4000c, Stand März 2024) mit dem Lebensalter nach oben. Für Bewerberinnen und Bewerber im typischen Einstellungsalter gilt die erste Spalte.
| Alter | 15 – 40 | 41 – 50 | über 50 |
| Untergewicht | unter 0,38 | unter 0,40 | unter 0,40 |
| Normalgewicht | 0,38 – 0,50 | + 0,01 pro Lebensjahr | 0,40 – 0,60 |
| Übergewicht | 0,51 – 0,56 | + 0,01 pro Lebensjahr | 0,61 – 0,66 |
| Adipositas I | 0,57 – 0,68 | + 0,01 pro Lebensjahr | 0,67 – 0,78 |
| Adipositas II | über 0,68 | + 0,01 pro Lebensjahr | über 0,78 |
Unter 40 Jahren ist ein Wert über 0,50 der Punkt, an dem genauer hingesehen wird. Zwischen 40 und 50 wandert diese Schwelle pro Lebensjahr um 0,01 nach oben. Mit 45 Jahren liegt die Grenze damit bei 0,50 + 5 × 0,01 = 0,55.
Für die meisten Bewerberinnen und Bewerber ist ohnehin nur die erste Spalte einschlägig. Relevant wird die Staffelung bei Wiedereinstellern und bei älteren Seiteneinsteigern.
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Größe, Gewicht und Taillenumfang eintragen
Die Ausgabe ersetzt keine Begutachtung. Sie zeigt dir vorab, wo du im Verhältnis zu den Werten stehst, die im Karrierecenter erhoben werden.
Kannst du mit Übergewicht zur Bundeswehr?
Solange dein Gewicht unter 131 kg liegt, ist die Antwort nicht automatisch nein. Ein WHtR im Bereich Übergewicht oder Adipositas Grad I führt nicht unmittelbar zur Untauglichkeit, sondern dazu, dass die Ärztin oder der Arzt genauer hinsieht: Woher kommt das Übergewicht, gibt es Begleiterkrankungen, ist die körperliche Belastbarkeit eingeschränkt.
Anders ist es bei Adipositas Grad II (WHtR über 0,68 bis 40 Jahre): Sie führt zu „nicht dienstfähig“. Dasselbe gilt nach den aktuellen Vorgaben (Stand März 2024) für einen WHtR unter 0,38 im Alter bis 40 sowie für ein Gewicht unter 45 kg oder ab 131 kg.
Praktisch heißt das: Ein Wert im Bereich Übergewicht oder Adipositas Grad I führt zu Nachfragen und gegebenenfalls zu weiteren Untersuchungen. In welchem Tauglichkeits- und Verwendungsgrad das endet, ergibt sich erst aus dem Gesamtbefund.
Entscheidend ist am Ende nicht ein einzelner Messwert, sondern die Verwendungsfähigkeit im Gesamtbild.
Was Größe und Gewicht für deinen Tauglichkeitsgrad bedeuten
Aus der ärztlichen Untersuchung geht ein Tauglichkeits- und Verwendungsgrad hervor. Größe und Gewicht sind darin ein Baustein von vielen, und sie wirken je nach Wert ohne Vermerk, als Einschränkung oder als Ausschluss.
Wie sich der Grad insgesamt zusammensetzt, ergibt sich aus der gesamten Begutachtung. Das ist bei der ärztlichen Untersuchung ausführlich beschrieben.
Welche körperlichen Voraussetzungen werden außerdem geprüft?
Größe und Gewicht sind der Teil der Untersuchung, den du vorher selbst ausrechnen kannst. Der größere Teil lässt sich nicht vorab bestimmen.
Geprüft werden unter anderem Seh- und Hörvermögen, Herz und Kreislauf, der Bewegungsapparat sowie Vorerkrankungen aus deiner Krankengeschichte. Welcher Befund zu welcher Bewertung führt, ist in den Allgemeinen Vorgaben zur wehrmedizinischen Begutachtung für die einzelnen Krankheitsbilder festgelegt.
Daraus folgt eine Antwort, die viele vorab suchen: Eine allgemeine Liste von Ausschlusskriterien, die sich zu Hause abhaken ließe, gibt es nicht. Ob eine Vorerkrankung wie etwa eine Skoliose der Einstellung entgegensteht, hängt von Ausprägung und Befund ab und wird im Einzelfall beurteilt. Wer dazu Klarheit braucht, bringt vorhandene ärztliche Unterlagen zum Termin mit.
Gelten für einzelne Verwendungen eigene Anforderungen?
Ja. Neben den allgemeinen Grenzwerten gibt es Verwendungen mit zusätzlichen körperlichen Anforderungen, etwa im fliegerischen Dienst, bei den Fallschirmjägern oder bei den Kampfschwimmern. Diese Anforderungen werden je Verwendung festgelegt und können enger sein als die allgemeinen Grenzwerte.
Welche Werte für eine bestimmte Verwendung gelten, ergibt sich aus den Anforderungen zur jeweiligen Verwendung (Anforderungssymbole). Frag im Karrierecenter gezielt nach der Verwendung, die dich interessiert. Eine im Internet kursierende Zentimeterangabe für Spezialverwendungen sollte niemand ungeprüft übernehmen.
Was du bis zur ärztlichen Untersuchung noch ändern kannst
An deiner Körpergröße ändert sich nichts mehr. Beim Taillenumfang sieht es anders aus, und genau der geht in den WHtR ein.
- Ziel ist der Bauchumfang, nicht die Zahl auf der Waage.
- Crash-Diäten bringen hier nichts, weil sie den Bauchumfang kaum treffen.
- Ausdauer- und Krafttraining kombinieren.
- Regenerationsphasen einplanen.
- Ausreichend schlafen.
Wie viel Zeit dir bleibt, hängt an deinem Termin. Wer ein halbes Jahr vor sich hat, kann am Taillenumfang real etwas bewegen. Wer in zwei Wochen im Karrierecenter sitzt, geht mit den Werten hin, die er hat, und bereitet sich auf den Rest des Verfahrens vor.
Ein realistischer Zeitraum für eine spürbare Veränderung am Taillenumfang sind mehrere Monate. Ein kurzfristiger Gewichtsverlust über Flüssigkeit verändert den gemessenen Umfang kaum.
Der umgekehrte Fehler kostet mehr, als er bringt. Wer in den Tagen vor dem Termin hungert, sitzt mit schlechterer Konzentration und Leistungsfähigkeit in einem Verfahren, in dem auch alles andere zählt.


