Freiwilliger Wehrdienst bei der Bundeswehr: Dauer, Sold und Einstellungstest

Aktualisiert am 24. September 2026 von Ömer Bekar
Infos zum Bundeswehr Freiwilliger Wehrdienst

Sechs bis elf Monate Dienst, danach entscheidest Du neu.

Der Freiwillige Wehrdienst wird häufig mit dem Bundesfreiwilligendienst oder einem Freiwilligen Sozialen Jahr in einen Topf geworfen. Das sind zivile Dienste. Der Freiwillige Wehrdienst ist militärischer Dienst bei der Bundeswehr, geregelt in § 58b des Soldatengesetzes.

Seit dem 1. Januar 2026 dauert er mindestens sechs und höchstens elf Monate, die ersten sechs Monate sind Probezeit. Du bekommst rund 2.600 Euro brutto im Monat, wohnst unter der Woche kostenfrei in der Kaserne und durchläufst vorher ein Auswahlverfahren, das im Regelfall an einem Tag im Karrierecenter erledigt ist.

Bundeswehr Einstellungstest als Online Vorbereitung

Wer noch die Angabe „sieben bis 23 Monate“ im Kopf hat, rechnet mit überholten Zahlen: Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz hat die Laufzeiten zum 1. Januar 2026 neu zugeschnitten.

Freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, Soldat auf Zeit: die Unterschiede

Drei Begriffe, die ständig durcheinandergehen, und nur zwei davon führen zur Bundeswehr.

Der Bundesfreiwilligendienst und das Freiwillige Soziale Jahr sind zivile Freiwilligendienste. Sie haben mit den Streitkräften nichts zu tun, und man leistet sie nicht in Uniform. Wer bei der Bundeswehr Dienst tun will, bewirbt sich um den Freiwilligen Wehrdienst (FWD) nach § 58b Soldatengesetz oder gleich um eine Laufbahn als Soldatin oder Soldat auf Zeit (SaZ).

Auch die Abkürzungen stiften Verwirrung. FWD ist der Dienst, FWDL die Person: Freiwillig Wehrdienst Leistender. Der Begriff stammt aus der Zeit der Wehrpflicht, als Wehrpflichtige ihren Dienst freiwillig verlängern konnten. Seit der Aussetzung des Grundwehrdienstes im Jahr 2011 steht der Freiwillige Wehrdienst Frauen und Männern gleichermaßen offen.

Die Entscheidung zwischen FWD und SaZ fällt in der Praxis über die Bindung:

Freiwilliger Wehrdienst Soldat auf Zeit
Verpflichtungsdauer 6 bis 11 Monate, davon 6 Monate Probezeit ab 12 Monaten (SaZ 1) bis zu 25 Jahre
Laufbahn Mannschaften Mannschaften, Fachunteroffiziere, Feldwebel, Offiziere
Ausbildung Grundausbildung und kurze Dienstpostenausbildung umfangreiche Fachausbildung
Auswahlverfahren Eignungsuntersuchung, CAT-Test, persönliches Gespräch wie FWD, zusätzlich Sporttest (Basis-Fitness-Test); Offiziere im Assessmentcenter für Führungskräfte in Köln
Besoldung rund 2.600 Euro brutto, steigt mit dem Dienstgrad rund 2.700 Euro brutto zum Einstieg, höhere Besoldungsgruppen möglich
Auslandseinsätze besondere Auslandsverwendungen unter 12 Monaten Verpflichtungszeit nur auf ausdrücklichen Wunsch regulär möglich
Vereidigung nein, nur feierliches Gelöbnis ja

 

Ein Wechsel ist keine Einbahnstraße: Du kannst schon während des Freiwilligen Wehrdienstes in ein Dienstverhältnis als Soldatin oder Soldat auf Zeit wechseln, wenn die Eignung vorliegt. Die dreimonatige Grundausbildung musst Du dann nicht wiederholen.

Sechs bis elf Monate: die Dauer seit dem 1. Januar 2026

Die Mindestdauer von sechs Monaten ist kein Zufallswert. Sie ergibt sich aus der Ausbildung: drei Monate Grundausbildung plus die anschließende Ausbildung am Dienstposten brauchen diese Zeit, damit am Ende eine belastbare militärische Grundbefähigung steht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Heimatschutz, also dem Bewachen und Schützen von Anlagen und Geländeabschnitten im Inland.

Oberhalb von elf Monaten endet der FWDL-Status. Wer sich länger bindet, wird als Soldatin oder Soldat auf Zeit eingestellt, mit anderem Rechtsstatus und höheren Bezügen.

Dauer und Ausstiegspunkte im Freiwilligen Wehrdienst Womit Du Dich bindest Monat 0 Monat 6 Monat 11 ab Monat 12 Probezeit – beide Seiten können beenden Freiwilliger Wehrdienst (FWDL) nach § 58b Soldatengesetz SaZ Grundausbildung Dienstposten Dienst in der Truppe (bis zu 5 Monate) Lücke = FWD endet

Drei Monate Grundausbildung, rund drei Monate Ausbildung am Dienstposten, danach bleiben je nach Verpflichtungszeit bis zu fünf Monate Dienst in der Truppe. Wer nur sechs Monate wählt, ist mit dem Ende der Ausbildung auch am Ende seiner Dienstzeit.

Sold, Verpflegung und der Zuschuss zum Führerschein

Die früheren Tagessätze aus Wehrsold und Wehrdienstzuschlag gehören der Vergangenheit an. Mit dem Neuen Wehrdienst wurde die Bezahlung deutlich angehoben.

Was auf dem Konto landet

  • Rund 2.600 Euro brutto im Monat als Freiwillig Wehrdienst Leistender, steigend mit jeder Beförderung.
  • Rund 2.700 Euro brutto, sobald Du ab zwölf Monaten als Soldatin oder Soldat auf Zeit eingestellt wirst.
  • Der Sold ist frei von Sozial- und Rentenversicherungsbeiträgen. Netto bleibt deshalb spürbar mehr übrig als bei einem vergleichbaren Zivilgehalt, die Rentenversicherungsbeiträge zahlt der Bund.

Dazu kommen Leistungen, die Du sonst selbst bezahlen müsstest: die Unterkunft in der Kaserne, Bekleidung und Ausrüstung, die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung anstelle von Krankenkassenbeiträgen und freies Bahnfahren in Uniform. Für die Rundumverpflegung fallen rund zehn Euro am Tag an. Ergänzend gilt das Unterhaltssicherungsgesetz.

Der Führerschein-Zuschuss hat eine harte Grenze

Wer ab dem 1. Januar 2026 antritt und mindestens zwölf Monate durchgängig dient, kann einen einmaligen Zuschuss zum erstmaligen Führerscheinerwerb beantragen: bis zu 3.500 Euro für die Klasse B, bis zu 5.000 Euro für C beziehungsweise C1. Rechtsgrundlage sind die §§ 31b und 31c Soldatengesetz. Freiwilliger Wehrdienst von sechs bis elf Monaten reicht dafür nicht, die Zwölf-Monats-Grenze ist hart. Den Antrag kannst Du frühestens ab dem 1. Januar 2027 stellen.

Davon zu trennen ist der Führerschein als Teil der Ausbildung. Den machst Du bei der Bundeswehr nur, wenn Du als Fahrerin oder Fahrer eingeplant wirst. Dann kommen je nach Dienstposten und Verpflichtungszeit Pkw-, Lkw- oder Motorradführerschein in Frage.

Die Voraussetzungen für den Freiwilligen Wehrdienst

Die formalen Hürden sind bewusst niedrig gehalten:

  • Mindestalter 18 Jahre, mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten ab 17 Jahren
  • erfüllte Vollzeitschulpflicht
  • deutsche Staatsbürgerschaft im Sinne des Grundgesetzes
  • Bereitschaft zur bundesweiten Versetzung
  • grundsätzliche Bereitschaft zu Auslandseinsätzen

Die Vollzeitschulpflicht hast Du erfüllt, wenn Du nicht mehr verpflichtet bist, eine Schule zu besuchen. Welchen Abschluss Du hast, spielt keine Rolle, und auch ohne Abschluss steht Dir der Weg offen. Für den Freiwilligen Wehrdienst zählt allein, dass die Schulpflicht hinter Dir liegt.

Von der Beratung bis zur Einladung: so bewirbst Du Dich

Bewerben kannst Du Dich das ganze Jahr über, feste Bewerbungsfristen gibt es nicht. Der Weg läuft über vier Schritte:

  1. Richtung klären. Du musst Dich nicht auf eine Verwendung festlegen, solltest aber ungefähr wissen, welche Teilstreitkraft und welche Tätigkeiten Dich interessieren.
  2. Beratungstermin vereinbaren. Das geht online oder telefonisch über die kostenfreie Hotline 0800 – 9800880. Den nächsten Ansprechpartner findest Du über den Beratungsstellenfinder.
  3. An der Informationsveranstaltung teilnehmen. Im Anschluss führst Du ein Gespräch mit der Karriereberatung. Dort bekommst Du die Bewerbungsformulare und die Liste der weiteren Unterlagen.
  4. Bewerbung abgeben. Die vollständigen Unterlagen gibst Du bei der Karriereberatung ab. Danach kommt die Einladung zum Einstellungstest. Auf einige Stellen kannst Du Dich auch direkt über das Bewerbungsportal bewerben.

Der Dienstantritt selbst erfolgt grundsätzlich zum Ersten eines Monats. In welchem Monat, steht in der Einladung zum Dienstantritt. Ein Start am 15. eines Monats ist nicht vorgesehen.

Der Einstellungstest für den Freiwilligen Wehrdienst

Seit der Reform 2026 ist der Termin im Regelfall an einem Tag durch. Die Bundeswehr hat das Verfahren im Karrierecenter auf drei Stationen zusammengezogen: ärztliche Begutachtung, Computertest und ein persönliches Gespräch. Reist Du von weit an, stellt die Bundeswehr eine Unterkunft und übernimmt Unterbringung und Verpflegung.

Stationen im Einstellungstest für den Freiwilligen Wehrdienst

Für FWD-Bewerber gibt es keinen Sporttest. Der Basis-Fitness-Test gehört bei Dir nicht zum Auswahlverfahren im Karrierecenter. Er wartet stattdessen in der Grundausbildung. Bewerberinnen und Bewerber für alle anderen militärischen Laufbahnen legen ihn dagegen schon im Auswahlverfahren ab.

Verschwunden ist der Basis-Fitness-Test damit nicht, er verschiebt sich nur nach hinten. Er besteht aus 11 mal 10 Meter Pendellauf in maximal 60 Sekunden, dem Klimmhang über mindestens fünf Sekunden und einem 1.000-Meter-Lauf in maximal 6:30 Minuten, ersatzweise 3.000 Metern auf dem Fahrradergometer. Wer erst in der Grundausbildung merkt, dass der Klimmhang nicht hält, hat die bequeme Vorbereitungszeit verschenkt.

Eignungsuntersuchung und Tauglichkeitsgrad

Der ärztliche Dienst prüft Deine körperliche und gesundheitliche Eignung. Zum Check gehören unter anderem Körpergröße, Gewicht und Taillenumfang (WHtR), Herz-Kreislauf-System und Lunge, Seh- und Hörvermögen, Zahnstatus, Beweglichkeit und Haltung, Laborwerte einschließlich Drogentest sowie Vorerkrankungen, frühere Verletzungen und Allergien.

Aus den Ergebnissen ergibt sich, ob Du wehrdienstfähig, vorübergehend nicht wehrdienstfähig oder nicht wehrdienstfähig bist. Wehrdienstfähige gelten als voll verwendungsfähig oder als verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten, davon hängt ab, welche Verwendungen für Dich in Frage kommen.

CAT-Test am Computer

CAT steht für Computer-Assistierte Testung. Dahinter stecken mehrere Testverfahren, die Du alle am Bildschirm durchläufst. Geprüft werden vor allem diese Fähigkeiten:

  • sprachliches Denken
  • rechnerisches Denken
  • logisches Denken
  • technisches Verständnis
  • Konzentration
  • je nach Verwendung räumliches Vorstellungsvermögen und Reaktionsfähigkeit

Die Aufgaben bearbeitest Du am Computer. Der Test ist adaptiv. Stimmt Deine Antwort, wird die nächste Frage schwieriger, bei einer falschen Lösung folgt eine leichtere. So entsteht ein individuelles Leistungsprofil. Wie das im Einzelnen aufgebaut ist, steht auf der Seite zum CAT-Test der Bundeswehr.

Zu den Wissensfragen kommen psychologische Fragen. Dort ordnest Du Aussagen wie „In einer Gruppe finde ich schnell Anschluss“ oder „Es macht mir nichts aus, unter Zeitdruck zu arbeiten“ auf einer Skala von „stimmt“ bis „stimmt nicht“ ein. Richtige oder falsche Antworten gibt es hier nicht, entscheidend ist ein stimmiges Gesamtbild.

Einen ersten Eindruck vermittelt der Assessment-Trainer der Bundeswehr. Zum Üben findest Du hier außerdem den Übungstest zum Einstellungstest für den Freiwilligen Wehrdienst sowie weitere Übungsaufgaben zum Einstellungstest.

Das persönliche Gespräch

Inhaltlich ist es ein normales Vorstellungsgespräch. Gefragt wird nach Deinem Werdegang und Deiner Motivation, etwa:

  • „Warum wollen Sie freiwillig Wehrdienst leisten?“
  • „Was sind Ihre beruflichen Ziele?“
  • „Worin sehen Sie Ihre größten Stärken und Schwächen?“
  • „Was wissen Sie über die aktuellen Einsätze der Bundeswehr?“
  • „Wie stehen Sie zu Auslandseinsätzen?“
  • „Wie schätzen Sie die Risiken des Soldatenberufs ein?“

Denkbar ist, dass die Prüfer etwas Allgemeinwissen zu Politik und Deutschland abfragen und einzelne Antworten aus den psychologischen Fragen des CAT-Tests ansprechen.

Einplanung

In der Einplanungsstelle laufen alle Ergebnisse zusammen: Computertest, Beurteilung des ärztlichen Dienstes, Eindruck aus dem Gespräch und Deine eigenen Wünsche. Daraus macht die Einplanung konkrete Stellenangebote. Nimmst Du eines an, folgt nur noch das Formale.

Deine Standortwünsche kannst Du hier noch einmal vorbringen. Neben Deiner Eignung zählt aber auch der Personalbedarf, und die Grundausbildung absolvierst Du ohnehin meist an einem anderen Ort als den Rest Deiner Dienstzeit.

Kurz testen: 3 ÜbungsfragenFrage 1 von 3

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Nach der Zusage: Grundausbildung, Dienstposten, Truppe

Die ersten drei Monate gehören der Grundausbildung, die seit 2026 Heimatschutzausbildung heißt. In sechs Lernfeldern erwirbst Du die soldatische Grundbefähigung: Gefechtsdienst, Schießen, Drohnen- und ABC-Abwehr, Sanitätsausbildung, Sport sowie Wachdienst, militärische Sicherheit und Cyber-Awareness. Sie ist für alle gleich, unabhängig von Laufbahn und Teilstreitkraft.

Danach folgt die Dienstpostenausbildung, in der Regel ebenfalls drei Monate. Hier lernst Du die praktischen Fähigkeiten für Deine konkrete Tätigkeit, die Inhalte unterscheiden sich je nach Teilstreitkraft und Verwendung stark. Erst im Anschluss versiehst Du den eigentlichen Dienst in der Truppe.

Der Freiwillige Wehrdienst im Heimatschutz

Die 2021 eingeführte zwölfmonatige Variante „Dein Jahr für Deutschland“ passt nicht mehr zur neuen Höchstdauer von elf Monaten. Seit dem 1. Januar 2026 ist der Heimatschutz Teil des regulären Freiwilligen Wehrdienstes: Alle Wehrdienstleistenden werden zu Wach- und Sicherungssoldaten ausgebildet und erhalten die erweiterte Befähigung zum Heimatschutz.

Laufbahn, Dienstgrade und Beförderungen im FWD

Der Freiwillige Wehrdienst wird ausschließlich in der Laufbahn der Mannschaften geleistet. Alle vier Teilstreitkräfte, also Heer, Luftwaffe, Marine und der Cyber- und Informationsraum, bieten dafür Verwendungen an. Welchen Dienstgrad Du zu Beginn trägst, hängt beim Heer von der Truppengattung und bei der Luftwaffe vom Dienstbereich ab. Möglich sind zum Beispiel Grenadier, Jäger, Pionier, Funker, Schütze, Flieger oder Sanitätssoldat. Bei der Marine beginnst Du als Matrose.

Befördert wirst Du frühestens nach drei Dienstmonaten zum Gefreiten und frühestens nach sechs Monaten zum Obergefreiten. Der Hauptgefreite setzt zwölf Monate Dienstzeit voraus, den erreichst Du im Freiwilligen Wehrdienst nicht mehr, sondern erst als Soldatin oder Soldat auf Zeit.

Welche Verwendungen konkret offenstehen, zeigt der Berufefinder der Bundeswehr. Du wählst dort die militärische Laufbahn, gibst Deinen Schulabschluss an und schränkst auf die Laufbahn der Mannschaften ein. Der Schulabschluss ist für den Freiwilligen Wehrdienst ohne Bedeutung, im Formular aber ein Pflichtfeld.

Auslandseinsätze: was von Dir erwartet wird

Bei der Bewerbung musst Du erklären, dass Du grundsätzlich zur Teilnahme an Auslandseinsätzen bereit bist. An besonderen Auslandsverwendungen nehmen Wehrdienstleistende mit weniger als zwölf Monaten Verpflichtungszeit aber nur teil, wenn sie sich ausdrücklich freiwillig dazu bereit erklären.

Ob es tatsächlich dazu kommt, hängt von Deinem Dienstposten, dem Bedarf, der Lage und Deinem Ausbildungsstand ab. Einen Anspruch auf eine Auslandsverwendung hast Du nicht. Umgekehrt kannst Du beantragen, nicht im Ausland eingesetzt zu werden, wenn das für Dich aus persönlichen oder familiären Gründen eine besondere Härte wäre.

Kaserne, Wochenende und Urlaub

Unter der Woche wohnst Du in der Kaserne. Unterkunft und Verpflegung kosten Dich nichts über den Verpflegungssatz hinaus. Am Wochenende hast Du normalerweise dienstfrei und kannst nach Hause fahren, sofern kein Sonderdienst ansteht. In Uniform fährst Du dabei kostenlos Bahn.

Urlaubsanspruch erwirbst Du mit jedem vollen Monat Dienstzeit in Höhe eines Zwölftels des Jahresurlaubs. Nach sechs Monaten steht Dir also der halbe Jahresurlaub zu.

Arbeitsplatzschutz: Dein Job bleibt Dir erhalten

Stehst Du bereits in einem Arbeitsverhältnis, gilt auch beim Freiwilligen Wehrdienst ein Arbeitsplatzschutz. Dein Arbeitsverhältnis besteht während der Dienstzeit als ruhendes Rechtsverhältnis fort, Du bleibst Angehöriger des Betriebs.

Dazu kommt ein Kündigungsschutz: Ab der Zustellung Deiner Aufforderung zum Dienstantritt bis zum Ende des Wehrdienstes darf Dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht kündigen. Nachteile im Betrieb oder im Beruf dürfen Dir aus der wehrdienstbedingten Abwesenheit nicht entstehen.

Zwei Pflichten hast Du dabei selbst: Sobald die Dienstantrittsaufforderung da ist, informierst Du Deinen Arbeitgeber. Und direkt nach der Entlassung aus dem Dienst meldest Du Dich im Betrieb zurück.

Nach dem FWD: Übernahme, Reserve oder Ausstieg

Am Ende der Dienstzeit stehen vier Wege offen:

  • Übernahme als Zeitsoldatin oder Zeitsoldat, bei entsprechender Eignung auch mit Wechsel in eine höhere Laufbahn.
  • Dienstende, aber weiter als Reservist.
  • Ausstieg mit späterer Rückkehr als Wiedereinsteller.
  • Endgültiger Abschied von der Bundeswehr.

Für den Übergang ins zivile Berufsleben gibt es den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr. Über ihn kannst Du schon als Freiwillig Wehrdienstleistender an internen und externen Maßnahmen teilnehmen, etwa an einem Englischkurs, einem Bewerbungstraining oder einem Rhetorik-Seminar.

Wo Du Erfahrungsberichte aus erster Hand findest

Wie sich die Monate tatsächlich anfühlen, lässt sich aus einer Übersicht nicht ablesen. Die Bundeswehr hat dafür eine eigene Informationsseite zum Freiwilligen Wehrdienst eingerichtet, auf der Freiwillige selbst zu Wort kommen.

Der zweite Weg führt über die Karriereberatung: Dort kannst Du gezielt danach fragen, wie der Alltag an den Standorten aussieht, die für Dich in Frage kommen. Die rechtliche Grundlage kannst Du parallel im Wortlaut nachlesen, in § 58b Soldatengesetz.

Verantwortlich: Ömer Bekar  |  Fachliche Prüfung: Werner von Rappard, Sebahat Günsch  |  Letzte Prüfung: September 2026  |  Methodik

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