Bundeswehr Freiwilliger Wehrdienst: Von A bis Z

Aktualisiert am 30. August 2026 von Ömer Bekar
Infos zum Bundeswehr Freiwilliger Wehrdienst

Der Freiwillige Wehrdienst wurde schon eingeführt, als es noch die Wehrpflicht gab.

Durch den freiwilligen Wehrdienst kannst Du gewissermaßen ausprobieren, ob die Bundeswehr der richtige Arbeitgeber für Dich ist. Denn Du verpflichtest Dich für eine recht kurze Zeit.

In dieser Zeit durchläufst Du zuerst die Grundausbildung. Anschließend folgt die Ausbildung für Deinen Dienstposten. Dann versiehst Du Deinen Dienst. Und wenn das Ende Deiner Dienstzeit näher rückt, kannst Du Dich entscheiden, ob Du weiterhin als Soldatin oder Soldat bei der Bundeswehr bleibst – oder ob Du die Streitkräfte wieder verlässt.

Bundeswehr Einstellungstest als Online Vorbereitung

Als es in Deutschland noch die allgemeine Wehrpflicht gab, konnten Wehrpflichtige ihren Dienst freiwillig verlängern. Diese Möglichkeit bestand ab dem 1. Januar 1996. Die Wehrpflichtigen wurden damit zu Freiwillig Wehrdienstleistenden, kurz FWDL. Bis zu 23 Monate lang konnten sie dann ihren Dienst versehen und erhielten dafür einen erhöhten Sold.

Seit die Wehrpflicht ausgesetzt ist, heißt dieser Status nun Freiwilliger Wehrdienst, kurz FWD. Der Freiwillige Wehrdienst steht allen Frauen und Männern offen. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt seine Dauer mindestens sechs und höchstens elf Monate. Die rechtliche Grundlage dafür schafft § 58b des Soldatengesetzes.

Du spielst mit dem Gedanken, Freiwilligen Wehrdienst zu leisten? Aber Du weißt nicht so genau, was Dich erwartet und wie Du Deinen Plan in die Tat umsetzen sollst? In diesem Beitrag beantworten wir Dir alle wichtigen Fragen zum FWD!

Wie lange kann ich Freiwilligen Wehrdienst leisten?

Diese Frage hat seit dem 1. Januar 2026 eine neue Antwort. Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz hat die Laufzeiten neu zugeschnitten – wer noch die alten Angaben von sieben bis 23 Monaten im Kopf hat, rechnet mit überholten Zahlen.

Die Laufzeiten seit 2026

  • 6 bis 11 Monate – in diesem Fenster bist Du Freiwillig Wehrdienst Leistender (FWDL) nach § 58b Soldatengesetz.
  • Die ersten 6 Monate sind Probezeit. Sie ist gesetzlich festgeschrieben und gilt in beide Richtungen.
  • Ab 12 Monaten endet der FWDL-Status. Wer sich so lange bindet, wird als Soldatin oder Soldat auf Zeit eingestellt – mit anderem Rechtsstatus und höheren Bezügen.
  • Nach oben offen: Aus dem Einstieg kann eine Verpflichtung von bis zu 25 Jahren werden.

Die Mindestdauer von sechs Monaten ist kein Zufallswert. Sie ergibt sich aus der Ausbildung: Drei Monate Grundausbildung plus die anschließende Ausbildung am Dienstposten brauchen diese Zeit, damit am Ende eine belastbare militärische Grundbefähigung steht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Heimatschutz – etwa dem Bewachen und Schützen von Anlagen und Geländeabschnitten im Inland.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Wenn Du freiwillig Wehrdienst leisten möchtest, musst Du zunächst einmal drei grundlegende Voraussetzungen erfüllen. So musst Du nämlich

  • mindestens 17 Jahre alt sein,
  • die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und
  • deutscher Staatsbürger im Sinne des Grundgesetzes sein.

Wenn Du noch nicht volljährig bist, müssen Deine Erziehungsberechtigen – das werden meist Deine Eltern sein – ihr Einverständnis erklären.

Die Vollzeitschulpflicht hast Du erfüllt, wenn Du die Schule abgeschlossen hast und nicht mehr dazu verpflichtet bist, weiterhin eine Schule zu besuchen. Ob Du einen Hauptschulabschluss, die mittlere Reife oder Abitur hast, spielt keine Rolle. Selbst wenn Du durch die Abschlussprüfung gerasselt bist und die Schule deshalb ohne Abschluss verlassen hast, macht das nichts. Denn mit Blick auf den Freiwilligen Wehrdienst zählt nur, dass Du nicht mehr schulpflichtig bist.

Und: Dein Geschlecht ist egal. Der FWD steht jungen Frauen nämlich genauso offen wie jungen Männern.

Gibt es einen Einstellungstest?

Um herauszufinden, ob Du körperlich fit, psychisch stark und von Deiner Persönlichkeit her für den Dienst bei der Bundeswehr geeignet bist, lädt Dich die Bundeswehr zum Eignungstest ein. Schließlich hast Du eine interessante Zeit vor Dir und wirst sicher Erfahrungen machen, die Dich im Leben weiterbringen werden. Aber Du wirst eben auch große Herausforderungen meistern müssen. Der Einstellungstest prüft deshalb verschiedene Bereiche. Dazu setzt er sich aus mehreren Einzelprüfungen zusammen.

Ärztliche Untersuchung

Den Anfang macht eine Eignungsuntersuchung. Dabei prüft der ärztliche Dienst, wie es um Deine körperliche und geistige Gesundheit steht. Bei der ärztlichen Untersuchung stehen verschiedene Einzeluntersuchungen an, zu denen unter anderem ein Seh- und ein Hörtest, ein Drogentest und eine allgemeinärztliche Untersuchung gehören. Der Bundeswehrarzt achtet dabei einerseits auf Deine körperliche Verfassung im Allgemeinen. Auf der anderen Seite schaut er sich an, ob Du die Anforderungen erfüllst, die bestimmte Verwendungen erfordern. Im Ergebnis kann es sein, dass Du für einige Einsatzbereiche ausgeschlossen wirst.

Computertest

Ein weiterer Baustein vom Auswahlverfahren ist ein computergestützter Eignungstest. Er wird auch CAT-Test genannt. Das Kürzel CAT steht für Computer-Assistierte Testung. Genau genommen, ist der Computertest nicht nur ein Test. Vielmehr umfasst er mehrere Testverfahren, die Du aber alle am Computer durchläufst. Themen, die abgefragt werden, sind zum Beispiel:

  • Rechtschreibung und Grammatik
  • Wortanalogien
  • Allgemeinbildung und Fachwissen
  • Mathe
  • Technik und Physik
  • Matrizen
  • logisches Denken

Ergänzt werden die Aufgaben durch Reaktionstests und psychologische Fragen. Die Antworten musst Du beim CAT-Test nicht selbst formulieren und aufschreiben. Stattdessen hast Du mehrere Antwortmöglichkeiten zur Auswahl und musst nur die richtige Lösung markieren.

Einen ersten Eindruck vom Computertest kannst Du Dir online durch den Assessment-Trainer verschaffen. Auf unserer Seite haben wir ebenfalls Übungsaufgaben und Testmodule für Dich vorbereitet.

Sporttest

Hier hat sich mehr verändert als bei jeder anderen Station: Im Karrierecenter steht für FWDL-Bewerber kein Sporttest mehr auf dem Programm. Das Verfahren wurde 2026 auf ärztliche Begutachtung, Computertest und Gespräch zusammengezogen, damit es an einem Tag zu schaffen ist. Einen Basis-Fitness-Test absolvieren nur noch Bewerberinnen und Bewerber für die Offizierlaufbahnen, und zwar im Assessmentcenter für Führungskräfte in Köln.

Entwarnung ist das trotzdem keine. Der Basis Fitness Test (BFT) verschwindet nicht aus Deinem Dienstalltag, er verschiebt sich nur nach hinten: In der Grundausbildung wirst Du ihn ablegen, und aktive Soldatinnen und Soldaten wiederholen ihn regelmäßig. Er besteht aus drei Disziplinen:

  • 11 × 10 Meter Pendellauf – elf Mal zehn Meter, jede Runde aus der Bauchlage gestartet, um eine Pylone herum. Maximal 60 Sekunden.
  • Klimmhang – die Endposition des Klimmzugs so lange wie möglich halten. Mindestens fünf Sekunden.
  • 3.000 Meter auf dem Fahrradergometer – Ausdauerteil, maximal 6:30 Minuten.
Der Wegfall im Auswahlverfahren ist ein guter Grund, vorher zu trainieren statt danach. Wer im September mit der Grundausbildung startet und erst dort merkt, dass der Klimmhang nicht hält, hat die bequeme Vorbereitungszeit verschenkt.

Interview

Den Abschluss der Eignungsuntersuchung und Eignungsfeststellung bildet ein persönliches Gespräch. Das Gespräch führt in der Regel die Testleitung; psychologisches Personal kommt seit 2026 nur noch im Einzelfall dazu. Insgesamt ist das Interview aber ein ganz normales Bewerbungsgespräch.

Wie in einem Vorstellungsgespräch üblich, wirst Du über Dich, Deinen bisherigen Werdegang und Deine Motivation berichten. Daneben werden die Prüfer die eine oder andere Antwort, die Du beim CAT-Test gegeben hast, ansprechen. Letztlich geht es bei dem Interview darum, Dich als Person näher kennenzulernen. Außerdem wollen die Prüfer ihre bisherigen Erkenntnisse über Dich vervollständigen und einordnen.

Anschließend wird eingeschätzt, ob Du für den militärischen Dienst bei der Bundeswehr geeignet bist und welche Verwendung zu Dir passt.

Einplanung

Hast Du den Einstellungstest bestanden, gehst Du zur Einplanungsstelle. Dort wird der Einplaner Deine Ergebnisse vom Test, die Erkenntnisse vom ärztlichen Dienst, den Eindruck aus dem persönlichen Gespräch und Deine Wünsche miteinander abgleichen. Anschließend wird er Dir passende Stellen vorschlagen. Nimmst Du das Angebot an, kannst Du schon bald Deinen freiwilligen Dienst antreten.

Wie läuft der FWD ab?

Deine Zeit bei der Bundeswehr beginnt mit der dreimonatigen Grundausbildung. Dabei erlangst Du die soldatische Grundbefähigung. Letztlich lernst Du hier also die Grundlagen, die Du als Soldatin oder Soldat brauchst. Die Grundausbildung ist für alle gleich. Welcher Teilstreitkraft Du angehörst, spielt keine Rolle. Und es wird auch nicht zwischen Dir und Rekruten, die eine Ausbildung oder ein Studium anstreben, unterschieden.

Gut, eine Ausnahme gibt es doch: Im Sanitätsdienst dauert die allgemeinmilitärische Grundausbildung nur zwei Monate. Im dritten Monat findet eine sanitätsdienstliche Ausbildung statt.

Hast Du die Grundausbildung geschafft, beginnt die Dienstpostenausbildung. Sie dauert in aller Regel ebenfalls drei Monate. Im Verlauf der Dienstpostenausbildung lernst Du alles, was Du wissen und können musst, um Deine Fachtätigkeit auszuführen. Klar, dass die Inhalte je nach Teilstreitkraft und Verwendung sehr unterschiedlich ausfallen. An die Grund- und die Dienstpostenausbildung schließt sich dann Dein Wehrdienst an. Und das für die Zeit, für die Du Dich verpflichtet hast.

Die Bundeswehr hat eine Infoseite zum FWD eingerichtet. Hier findest Du zum Beispiel Erfahrungsberichte.

In welchen Laufbahnen ist der Freiwillige Wehrdienst möglich?

Der Freiwilligendienst wird ausschließlich in der Laufbahn der Mannschaften geleistet. Welchen Dienstgrad Du am Anfang hast, hängt beim Heer von der Truppengattung und bei der Luftwaffe vom Dienstbereich ab. So kannst Du beispielsweise Grenadier, Jäger, Pionier, Funker, Schütze, Flieger oder Sanitätssoldat sein. Leistest Du Deinen Dienst bei der Marine, beginnst Du als Matrose.

Frühestens nach dem dritten Dienstmonat kann dann schon die erste Beförderung erfolgen. Dadurch wirst Du zum Gefreiten. Die nächste Beförderung zum Obergefreiten kann frühestens nach dem sechsten Monat stattfinden. Eine Beförderung zum Hauptgefreiten setzt zwölf Monate Dienstzeit voraus – die erreichst Du im FWD nicht mehr, sondern erst als Soldat oder Soldatin auf Zeit.

Zum Ende Deiner Dienstzeit kannst Du als Zeitsoldat übernommen werden. In diesem Zuge ist bei entsprechender Eignung auch ein Wechsel in eine höhere Laufbahn möglich. Verlässt Du hingegen die Bundeswehr, bleibst aber als Reservist in der Laufbahn der Reserveunteroffiziere, der Reservefeldwebel oder der Reserveoffiziere, wirst Du am Ende Deiner Dienstzeit zum Unteroffizier oder Fahnenjunker der Reserve befördert.

Wo kann ich mich über mögliche Verwendungen als Freiwillig Wehrdienstleistender informieren?

Ob Heer, Luftwaffe, Marine, Cyber- und Informationsraum oder Unterstützungsbereich: Wenn Du Dich für den Freiwilligen Wehrdienst entscheidest, gibt es in allen Teilstreitkräften eine Vielzahl an möglichen Verwendungen. Einen ersten Überblick kannst Du Dir mit dem Berufefinder auf der Karriereseite der Bundeswehr verschaffen. Dabei gehst Du am besten so vor:

  • Zunächst rufst Du den Berufefinder auf.
  • Dann wählst Du die militärische Laufbahn aus.
  • Anschließend gibst Du Deinen Schulabschluss an. (Für den Freiwilligendienst spielt der Schulabschluss eigentlich keine Rolle. Hier zählt nur, dass Du die Vollzeitschulpflicht erfüllt hast. Trotzdem musst Du den Schulabschluss markieren, denn das ist ein Pflichtfeld.)
  • Jetzt wählst Du noch die Laufbahn der Mannschaften aus.

Als Ergebnis werden Dir die Berufe und Einsatzmöglichkeiten aufgezeigt, die für den Freiwilligen Wehrdienst in Frage kommen. Weitere Informationen bekommst Du zudem vom Karriereberater. Mit ihm setzt Du Dich zusammen, wenn es um Deine Bewerbung geht.

Kurz testen: 3 Fragen im CAT-StilFrage 1 von 3

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Wann beginnt der Freiwillige Wehrdienst?

Möchtest Du Dich bewerben, kannst Du das das ganze Jahr über tun. Die notwendigen Bewerbungsunterlagen kannst Du Dir online herunterladen. Besser ist aber, wenn Du zum einem Karriereberatungsbüro gehst. Der Berater dort erklärt Dir Deine Möglichkeiten. Von ihm bekommst Du auch die Unterlagen. Und bei ihm kannst Du Deine Bewerbung später abgeben.

Hat alles geklappt, erfolgt Dein freiwilliger Dienstantritt immer und ausnahmslos zum Ersten eines Monats. In welchem Monat das bei Dir der Fall ist, steht in der Einladung, durch die Du zum Dienstantritt aufgefordert wirst. Das wird aber immer ein Monatsanfang sein. An einem anderen Termin, beispielsweise am 15. eines Monats, kannst Du den Dienst nicht antreten.

Kann ich mitentscheiden, an welchem Standort ich stationiert werde?

Du kannst schon bei Deiner Bewerbung angeben, wo und als was Du gerne eingesetzt werden möchtest. Wenn Du dann den Einstellungstest erfolgreich hinter Dich gebracht hast, setzt Du Dich mit einem Mitarbeiter der Einplanungsstelle zusammen. Bei diesem Gespräch kannst Du Deine Wünsche noch einmal äußern. Der Einplaner wird versuchen, eine passende Stelle für Dich zu finden. Allerdings kann er dabei nicht nur Deine Wünsche berücksichtigen. Denn neben Deiner Eignung, die sich aus Deinen Ergebnissen vom Einstellungstest ergibt, muss er auch den Personalbedarf beachten. Mitunter wird es deshalb auf einen Kompromiss hinauslaufen müssen.

Die Grundausbildung in den ersten drei Monaten Deiner Dienstzeit durchläufst Du in aller Regel ohnehin an einem anderen Ausbildungsort. Erst danach kommst Du an den Standort, wo Du den Rest Deiner Verwendungszeit bleibst. Dabei richtet sich der Standort natürlich immer auch nach der Teilstreitkraft, also ob Du zum Heer, zur Luftwaffe, in den Sanitätsdienst oder zur Marine gehst.

Muss ich die ganze Zeit über in der Kaserne bleiben?

Leistest Du bei der Bundeswehr Freiwilligen Wehrdienst, wohnst Du unter der Woche in der Kaserne. Dabei ist die Unterkunft für Dich kostenlos und auch für die Verpflegung musst Du nichts bezahlen.

Am Wochenende hast Du normalerweise dienstfrei. Sofern kein Sonderdienst ansteht, musst Du deshalb nicht in der Kaserne bleiben. Stattdessen kannst Du übers Wochenende nach Hause fahren. Und bei bis zu fünf Familienheimfahrten pro Monat übernimmt die Bundeswehr sogar die Kosten. Vorgesehen dabei ist, dass Du mit der Bahn fährst. Sofern das bei Dir nicht möglich ist und Du auf ein anderes Transportmittel zurückgreifen musst, prüft Dein Truppenteil, ob und in welcher Höhe die Kosten erstattet werden können.

Neben den dienstfreien Tagen hast Du auch Anspruch auf Urlaub. Dabei erwirbst Du mit jedem vollen Monat Deiner Dienstzeit Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Nach beispielsweise sechs Monaten steht Dir also der halbe Jahresurlaub zu.

Nehme ich als Freiwillig Wehrdienstleistender an Auslandseinsätzen teil?

Grundsätzlich musst Du erklären, dass Du zur Teilnahme an Auslandseinsätzen bereit bist. An besonderen Auslandsverwendungen nehmen Wehrdienstleistende mit weniger als zwölf Monaten Verpflichtungszeit aber nur teil, wenn sie sich ausdrücklich freiwillig dazu bereit erklären. Ob Du tatsächlich ins Ausland gehst, hängt aber von Deinem Dienstposten, der aktuellen Situation, dem Bedarf und Deinem Ausbildungsstand ab. Es kann also sein, dass Dich die Truppe im Ausland braucht. Genauso ist aber möglich, dass keine Auslandsverwendung erfolgt.

Du kannst beantragen, dass Du nicht im Ausland eingesetzt wirst. Solche Ausnahmen lässt die Bundeswehr zu, wenn ein Auslandseinsatz für Dich aus persönlichen oder familiären Gründen eine besondere Härte darstellen würde. Grundsätzlich wird aber erwartet, dass Du zur Teilnahme an Auslandseinsätzen bereit bist. Andersherum hast Du jedoch keinen Anspruch darauf, ins Ausland zu gehen.

Wie sieht die Besoldung aus?

Die früheren Tagessätze aus Wehrsold und Wehrdienstzuschlag, die unterm Strich auf gut 800 Euro im Monat hinausliefen, gehören der Vergangenheit an. Mit dem Neuen Wehrdienst wurde die Bezahlung deutlich angehoben – sie war eines der zentralen Argumente des Gesetzgebers, um genug Freiwillige zu gewinnen.

Was auf dem Konto landet

  • Rund 2.600 Euro brutto im Monat als Freiwillig Wehrdienst Leistender.
  • Rund 2.700 Euro brutto, sobald Du ab zwölf Monaten als Soldatin oder Soldat auf Zeit eingestellt wirst.
  • Der Sold ist frei von Sozial- und Rentenversicherungsbeiträgen – netto bleibt deshalb spürbar mehr übrig als bei einem vergleichbaren Zivilgehalt.

Dazu kommen Leistungen, die Du sonst selbst bezahlen müsstest: die Unterkunft in der Kaserne, Bekleidung und Ausrüstung, die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung anstelle von Krankenkassenbeiträgen und freies Bahnfahren in Uniform. Für die Rundumverpflegung fallen rund zehn Euro am Tag an. Die Rentenversicherungsbeiträge zahlt der Bund für Dich.

Ein Posten lohnt besonderes Hinsehen: Wer ab dem 1. Januar 2026 antritt und mindestens zwölf Monate durchgängig dient, kann einen einmaligen Zuschuss zum erstmaligen Führerscheinerwerb beantragen – bis zu 3.500 Euro für die Klasse B, bis zu 5.000 Euro für C beziehungsweise C1. Rechtsgrundlage sind die §§ 31b und 31c Soldatengesetz. Sechs Monate FWD reichen dafür nicht – die Zwölf-Monats-Grenze ist hart.

Kann ich meinen Führerschein bei der Bundeswehr machen?

Generell ist es nicht (mehr) möglich, dass Du bei der Bundeswehr Deinen Führerschein machst. Eine Ausnahme gilt aber dann, wenn Du als Fahrer eingeplant wirst. In diesem Fall hast Du die Möglichkeit, den Pkw-, Lkw- oder Motorradführerschein zu machen. Neben Deinem Dienstposten spielt in diesem Zusammenhang aber auch eine Rolle, für wie lange Du Dich verpflichtet hast.

Gibt es im Rahmen des Freiwilligen Wehrdienstes Weiterbildungsmöglichkeiten?

Im Rahmen des FWD durchläufst Du eine militärische Ausbildung. Die Inhalte, die Du dabei lernst, sind zum Teil aber auch in zivilen Berufen nutzbar. Zusätzlich dazu gibt es den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, kurz BFD. Er bietet Dir als Freiwillig Wehrdienstleistender die Möglichkeit, an verschiedenen internen und externen Maßnahmen teilzunehmen. Bei diesen Maßnahmen kann es sich zum Beispiel um einen Sprachkurs in Englisch, ein Bewerbungstraining oder ein Rhetorik-Seminar handeln. Auf diese Weise erwirbst Du Wissen und Können, das Dir auf Deinem weiteren Berufsweg – egal ob bei der Bundeswehr oder in der freien Wirtschaft – zugutekommen wird.

Bin ich während des FWD Soldatin oder Soldat auf Zeit?

Leistet Du bei der Bundeswehr Freiwilligen Wehrdienst, ist Dein Dienst, wie der Name schon sagt, freiwillig. Damit ergibt sich eine gewisse Ähnlichkeit zu Zeitsoldaten. Im Unterschied zu Soldatinnen und Soldaten auf Zeit wirst Du als Freiwillig Wehrdienstleistender aber nicht vereidigt. Außerdem richten sich die Leistungen, die Du bekommst, seit dem Neuen Wehrdienst nicht mehr nach dem alten Wehrsoldrecht. Stattdessen erhältst Du eine Besoldung von mindestens 2.600 Euro brutto im Monat; ergänzend gilt weiterhin das Unterhaltssicherungsgesetz.

Allerdings hast Du die Möglichkeit, schon während des FWD in ein Dienstverhältnis als Soldatin oder Soldat auf Zeit zu wechseln. Eine entsprechende Eignung natürlich vorausgesetzt. Der Vorteil bei einem solchen Wechsel ist, dass Du die Truppe schon kennst und umgekehrt. Entscheidest Du Dich für eine Verpflichtung als Zeitsoldatin oder Zeitsoldat, setzt Du Dein Dienstverhältnis nahtlos fort. Die dreimonatige Grundausbildung musst Du dann nicht mehr wiederholen.

Was passiert mit meinem Arbeitsverhältnis, wenn ich zur Bundeswehr gehe?

Vielleicht hast Du ja schon einen Job und stehst in einem Arbeitsverhältnis. Wie früher beim Grundwehrdienst gilt in diesem Fall auch beim Freiwilligen Wehrdienst ein Arbeitsplatzschutz. Das bedeutet: Während Du den FWD leistest, bleibt Dein Arbeitsverhältnis als ruhendes Rechtsverhältnis bestehen. Du bist somit auch weiterhin Angehöriger der Firma.

Außerdem gibt es einen zusätzlichen Arbeitsschutz. So darf Dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis in dem Zeitraum ab der Zustellung Deiner Aufforderung zum Dienstantritt bis zum Ende Deines Wehrdienstes grundsätzlich nicht kündigen. Und es dürfen Dir dadurch, dass Du wehrdienstbedingt abwesend warst, weder betriebliche noch berufliche Nachteile entstehen.

Für Dich heißt das: Sobald Du Deine Dienstantrittsaufforderung bekommen hast, musst Du Deinen Arbeitgeber darüber informieren. Und direkt nach Deiner Entlassung aus dem Dienst musst Du Dich im Betrieb zurückmelden.

Ausführliche Informationen dazu bekommst Du aber zusammen mit Deiner Aufforderung zum Dienstantritt.

Ömer Bekar, Herausgeber von bundeswehrtest.de

Wer diesen Beitrag geschrieben hat

Ömer Bekar

Ömer Bekar ist Gründer von bundeswehrtest.de und verantwortlich für die Inhalte. Er entwickelt Einstellungstests und Bewerbungsverfahren für Behörden und Unternehmen und koordiniert die Zusammenarbeit von Arbeitspsychologen und Fachautoren. Jede Aufgabe wird fachlich geprüft und im Zwei-Augen-Prinzip namentlich verantwortet.

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